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CUPRA Finanzierung

Versicherungen

Jederzeit geschützt.

Mit den Versicherungsangeboten von Volkswagen Financial Services sind du und dein CUPRA stets auf der sicheren Seite.

Auto-Versicherung

CUPRA Formentor e-HYBRID Frontansicht

Auto-Versicherung

Maßgeschneiderter Schutz.

Mit der CUPRA AutoVersicherung¹ bist du jeder Situation gewappnet. Passe die Versicherung an deine individuellen Bedürfnisse an und genieße sorgenfreie Fahrten mit deinem neuen oder gebrauchten CUPRA.

Mit der CUPRA AutoVersicherung¹ bist du jeder Situation gewappnet. Passe die Versicherung an deine individuellen Bedürfnisse an und genieße sorgenfreie Fahrten mit deinem neuen oder gebrauchten CUPRA.

Zur AutoVersicherung

Garantie-verlängerung PREMIUM

Sei länger auf der sicheren Seite.

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Deine Herstellergarantie ⁷ läuft bald ab und du möchtest noch länger vor ungeplanten Reparaturkosten geschützt sein? Dann kommt dir die CUPRA Garantieverlängerung² gelegen. Verlängere den Garantieschutz deines Fahrzeugs einfach und bequem um bis zu drei Jahre.

  • Garantieschutz bis zu 3 Jahre verlängern
  • Schutz bei unerwarteten Reparaturkosten
Zur Garantieverlängerung

Wartung & Inspektion

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Wartung & Inspektion

Sicherheit bei unvorhersehbaren Reparaturen.

Spare dir die Lohn- und Materialkosten bei anfallenden Inspektionen. Bereits für einen geringen monatlichen Beitrag übernimmt CUPRA Wartung & Inspektion³ diese Kosten für dich.

Spare dir die Lohn- und Materialkosten bei anfallenden Inspektionen. Bereits für einen geringen monatlichen Beitrag übernimmt CUPRA Wartung & Inspektion³ diese Kosten für dich.

Mehr zu Wartung & Inspektion

Kaufpreisschutz

Für finanzielle Sicherheit.

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Auto gestohlen oder ein Totalschaden? Der KaufpreisSchutz⁴ sorgt dafür, dass du dir jetzt kein finanzielles Loch in die Tasche reißt. Er zahlt die Differenz zwischen dem aktuellen Wiederbeschaffungswert und dem ursprünglichen Kaufpreis.

  • Bis 3 Monate nach Zulassung auf dich abschließbar
  • Ratenzahlung möglich
Mehr zum KaufpreisSchutz

Restschuld-versicherung

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Restschuld-versicherung

Für mehr finanzielle Stabilität.

In unvorhersehbaren Situationen wie Krankheit oder unverschuldeter Arbeitslosigkeit können Finanzierungs- oder Leasingraten zu finanziellen Spannungen führen. Nicht aber, wenn du deine Restschuld mit dem CUPRA Kreditschutzbrief⁴ versichert hast. Dieser springt für dich ein und übernimmt zeitweise deine Ratenzahlungen.

 

In unvorhersehbaren Situationen wie Krankheit oder unverschuldeter Arbeitslosigkeit können Finanzierungs- oder Leasingraten zu finanziellen Spannungen führen. Nicht aber, wenn du deine Restschuld mit dem CUPRA Kreditschutzbrief⁴ versichert hast. Dieser springt für dich ein und übernimmt zeitweise deine Ratenzahlungen.

 

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FAQ Kfz-Versicherung


Die Haftpflichtversicherung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Sie deckt nur Schäden ab, die du mit deinem Wagen bei anderen verursachst.

Die Teil- und Vollkaskoversicherung geht über die Haftpflicht hinaus und ist freiwillig. Die Teilkasko greift, wenn Schäden an deinem Auto entstehen, ohne dass ein Dritter dafür verantwortlich gemacht werden kann. Das ist zum Beispiel bei Sturmschäden oder Diebstahl der Fall.

Die Vollkasko kümmert sich bei Schäden, die du selbst verursacht hast, beispielsweise bei einem Unfall.


Die Kfz-Haftpflicht ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Das heißt, dass du dein Auto nur zulassen darfst, wenn du der Zulassungsstelle einen Nachweis über die Versicherung vorlegen kannst. Den Nachweis erbringst du mit der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB). Fährst du dein Auto im Straßenverkehr ohne Haftpflichtversicherung, machst du dich strafbar.


Deine CUPRA AutoVersicherung gilt in Europa und in außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der EU gehören. Auf der Internationalen Versicherungskarte (IVK) findest du alle Länder, in denen der Versicherungsschutz gilt. Diese Karte bekommst du auf Antrag von deinem Versicherer. Wenn du in ein anderes Land einreist, kann es sein, dass du die IVK als Versicherungsnachweis vorlegen musst.


FAQ Garantie-Verlängerung


Bei Neukauf eines CUPRA nach dem 21.12.2023 profitierst du von einer fünfjährigen Herstellergarantie, die dich bei unerwarteten Reparaturen absichert. Ist die Laufzeit vorüber, musst du anfallende Kosten für Reparaturen selbst tragen.

Um auch über die fünf Jahre hinaus abgesichert zu sein, kannst du bereits beim Kauf oder jederzeit, solange die Herstellergarantie noch läuft, die anschließende Garantieverlängerung Premium beantragen. Diese bietet dir einen umfangreichen Schutz vor Reparaturkosten nach Ablauf der fünfjährigen Herstellergarantie⁶. Schließt du die Garantieverlängerung Premium bereits frühzeitig ab, profitierst du von preiswerten Konditionen.


Unser Online-Rechner zeigt dir den individuellen Beitrag für deine Garantieverlängerung an. Einfach das Modell inklusive Fahrzeugbezeichnung, Erstzulassungsdatum und den aktuellen Kilometerstand angeben, und schon wird dein Beitrag berechnet.

 


Die Garantieverlängerung Premium ist an deinen CUPRA gebunden – nicht an dich. Daher hast du mit dem verlängerten Garantiezeitraum sogar ein zusätzliches Verkaufsargument beim Verkauf an privat. Im Falle eines Verkaufs schreibst du den Vertrag dann einfach auf den Folgebesitzer um. Hat der zukünftige Besitzer deines CUPRA kein Interesse an der Garantieverlängerung, kannst du ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen und den Vertrag auflösen.


FAQ Wartung & Inspektion


Um deine Mobilität zu gewährleisten, hast du im Falle von Werkstattleistungen im Rahmen von CUPRA Wartung & Inspektion ein Anrecht auf Mobilitätsersatzleistungen. Das kann entweder ein Ersatzwagen oder auch ein Hol- und Bringservice sein. Beachte dabei, dass dein Anspruch auf Ersatzmobilität auf einen Tag und Kosten von maximal 35 € pro Tag beschränkt ist.


Im Falle eines Unfalls im Ausland kannst du die Leistungen nicht in Anspruch nehmen, da die Werkstattleistungen in einem vom Hersteller anerkannten, inländischen Betrieb durchgeführt werden müssen.


Bei CUPRA Wartung & Inspektion hast du in gewissen Situationen ein Sonderkündigungsrecht. Dieses gilt beispielsweise bei Totaldiebstahl, einem Totalschaden oder dem Weiterverkauf des Fahrzeugs. Weitere Informationen dazu erhältst du von deinem CUPRA Händler vor Ort.


FAQ KaufpreisSchutz


Bei einem Totalschaden oder Totaldiebstahl wird dir in der Regel nur der sogenannte Wiederbeschaffungswert von der Kfz-Versicherung ausgezahlt. Dieser ist jedoch geringer als einst von dir gezahlte Kaufpreis – das liegt vor allem am Alter und der Abnutzung des Wagens.

Möchtest du dir nun ein neues Fahrzeug zulegen, reicht das Geld von der Versicherung nicht aus und du musst die restlichen Kosten selbst tragen. Hast du jedoch den CUPRA KaufpreisSchutz abgeschlossen, wird dir die Differenz zwischen Kaufpreis und Wiederbeschaffungswert ausgezahlt (Max. Deckungssumme: Kaufpreis des versicherten Fahrzeugs*). Auf diese Weise hast du die nötigen finanziellen Mittel, um dir einen neuen Wagen zuzulegen.

*Die Leistung aus dem KaufpreisSchutz ist zusammen mit der Leistung aus der Kasko- oder Kfz-Haftpflichtversicherung begrenzt auf den Kaufpreis des versicherten Fahrzeugs und ist nur erstattungsfähig sofern nicht aus einer für das versicherte Fahrzeug abgeschlossenen Kaskoversicherung Versicherungsschutz in Höhe des Neu- bzw. Kaufpreises entsteht.


Für den Abschluss des KaufpreisSchutzes besteht eine Frist von 3 Monaten nach Fahrzeugzulassung. Zudem darf dein Auto zu diesem Zeitpunkt maximal 5 Jahre alt sein.

Der KaufpreisSchutz erlischt nach maximal 5 Jahren Laufzeit oder sobald dein Wagen das maximale Fahrzeugalter von 9 Jahren (108 Monate) erreicht hat.

 


Da der KaufpreisSchutz an dich als Fahrzeugkäufer gebunden ist, kannst du ihn im Falle eines Verkaufs nicht an den Käufer abtreten. Dir wird jedoch ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt – die Bedingungen hierfür kannst du in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen nachlesen.


FAQ Restschuld-Versicherung


Rutschst du unverschuldet in die Arbeitslosigkeit oder wirst arbeitsunfähig, zahlt die Versicherung deine anfallenden monatlichen Raten für dich weiter.

Im Falle deines Todes übernimmt die Restschuldversicherung, also der CUPRA Kreditschutzbrief (Plus), ebenfalls noch ausstehende monatliche Raten sowie eine gegebenenfalls vereinbarte Schlussrate.

Der Unterschied zwischen dem Kreditschutzbrief und dem Kreditschutzbrief Plus liegt darin, dass der Kreditschutzbrief Plus auch bei ausfallenden Raten durch wirtschaftlich begründete Arbeitslosigkeit oder Geschäftsaufgabe greift.

Eine Restschuldversicherung ist eine freiwillige Absicherung und ist nicht verpflichtend.


Schließe die Restschuldversicherung einfach gemeinsam mit deiner Fahrzeugfinanzierung ab. Für Fragen steht dir dein CUPRA Händler zur Seite.


Nach frühzeitiger Kreditablösung kannst du ein Sonderkündigungsrecht für die Restschuldversicherung in Anspruch nehmen. Hast du die Raten für deinen CUPRA Kreditschutzbrief (Plus) als Einmalzahlung gezahlt, bekommst du den Restbetrag abzüglich eines Stornoabschlages erstattet.


DU BESTIMMST DEN WEG.

Gestalte deinen neuen CUPRA.

Informiere dich über deinen CUPRA.

Teste jetzt dein Wunschmodell.

Abbildungen zeigen Sonderausstattungen. Die aufgeführten Ausstattungen sind abhängig von Modell sowie Modellvariante erhältlich.

Alle Preisangaben verstehen sich als unverbindliche Preisempfehlung der SEAT Deutschland GmbH, Max-Planck-Str. 3–5 in 64331 Weiterstadt zzgl. Überführungs- und Zulassungskosten.

 ¹ CUPRA AutoVersicherung: Versicherungsleistungen werden durch den SEAT VersicherungsService, Zweigniederlassung der Volkswagen Versicherungsdienst GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig, vermittelt und von der Volkswagen Autoversicherung AG, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig, als Risikoträger erbracht. Gültig für Privatkunden und gewerbliche Einzelabnehmer, die einen Pkw (ohne Vermietung) zulassen. In Kombination mit Leasing nur für Privatkunden erhältlich. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen und Zusatzvereinbarungen der Volkswagen Autoversicherung AG.

² Garantieverlängerung: Versicherungsleistungen werden durch den SEAT VersicherungsService, Zweigniederlassung der Volkswagen Versicherungsdienst GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig, vermittelt und durch die Volkswagen Versicherung AG, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig, erbracht. Ausgenommen sind insbesondere getunte Fahrzeuge. Es besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht.

³ Wartung & Inspektion: Ein Angebot der Seat Leasing, Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig, für Privatkunden und gewerbliche Einzelabnehmer. Diese Leistungen werden nur dann einkalkuliert und erbracht, wenn sie am individuellen Fahrzeug bezüglich Antriebsart und Ausstattung auch erforderlich sind. 

 KaufpreisSchutz: Versicherungsleistungen werden durch den SEAT VersicherungsService,  Zweigniederlassung der Volkswagen Versicherungsdienst GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig  vermittelt und von der Volkswagen Autoversicherung AG, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig, als Risikoträger erbracht. Dieses Angebot gilt für Privatkunden und gewerbliche Einzelkunden sowie Pkw ohne Vermietung. Die Leistung aus dem KaufpreisSchutz ist zusammen mit der Leistung aus der Kasko- oder Kfz-Haftpflichtversicherung begrenzt auf den Kaufpreis des versicherten Fahrzeugs und ist nur erstattungsfähig sofern nicht aus einer für das versicherte Fahrzeug abgeschlossenen Kaskoversicherung Versicherungsschutz in Höhe des Neu- bzw. Kaufpreises besteht.

 Restschuldversicherung: Versicherer für die Restschuldversicherung (Leasingratenversicherung (Plus) und Kreditschutzbrief (Plus)) sind die Cardif Allgemeine Versicherung/Cardif Lebensversicherung, Friolzheimer Str. 6, 70499 Stuttgart. Amtsgericht Stuttgart, HRB 18173/18182.

⁶ Die Garantieverlängerung Premium deckt keine Lack- und Korrosionsschäden sowie keine Schäden an Hochvoltbatterien jeglicher Art ab; diese sind längerfristig über den Fahrzeughersteller abgedeckt. Informationen zu Dauer und Umfang der Absicherung gegen derartige Schäden entnehmen Sie bitte den Garantiebedingungen der SEAT Deutschland GmbH. 

⁷ CUPRA Garantie

5 Jahre Garantie: SEAT S.A. („Garantiegeber“) gewährt allen Erstkäufern („Garantienehmer“) kostenlos eine 5-jährige Herstellergarantie für sämtliche Neufahrzeuge der Marke CUPRA, die ab dem 21.12.2023 neu ab Werk in Deutschland bestellt werden, hinsichtlich aller Mängel in Werkstoff und Werkarbeit („CUPRA Neuwagengarantie“). Die Laufzeit der Garantie beträgt mindestens zwei Jahre ohne Kilometerbeschränkung und endet nach fünf Jahren oder einer maximalen Gesamtlaufleistung von 150.000 km, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt. Die Garantie beginnt ab Übergabe des Fahrzeugs oder ab dem Datum der Erstzulassung, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt. Unabhängig davon beginnt die Laufzeit der Garantie, wenn das Fahrzeug durch deinen SEAT|CUPRA Partner in dem Gebiet des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz ausgeliefert, zugelassen oder genutzt wird.

Im Garantiefall beauftragt die SEAT S.A. die SEAT Deutschland GmbH bzw. die SEAT|CUPRA Servicepartner mit der Beseitigung des Mangels (Nachbesserung). Daher wende dich im Garantiefall bitte an einen SEAT|CUPRA Servicepartner.