Abbildungen zeigen Sonderausstattungen. Die aufgeführten Ausstattungen sind abhängig von Modell sowie Modellvariante erhältlich.
Fahrzeugpreis des CUPRA Born inkl. 19% MwSt. zzgl. Überführungskosten und Zulassungskosten. Ein unverbindliches Angebot der SEAT Deutschland GmbH, Max-Planck-Str. 3-5 in 64331 Weiterstadt, für die der CUPRA Partner als selbständiger Vermittler tätig wird.
CUPRA Born 170 kW (231 PS) 77 kWh: Stromverbrauch (kombiniert): 17,5-15,7 kWh/100 km; CO₂-Emissionen: (kombiniert): 0 g/km; elektrische Reichweite (kombiniert): 495-551 km (527-550 km für 5 Sitzer) (WLTP-Werte)*
¹ Ein PrivatLeasing-Angebot der SEAT Leasing, Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig, für Privatkunden und Leasingverträge mit 48 Monaten Laufzeit. Bonität vorausgesetzt. Wird der Vertrag im Fernabsatz geschlossen, besteht ein Widerrufsrecht für Verbraucher. Dieses Angebot ist nicht kombinierbar mit anderen Sonderaktionen. Zzgl. Überführungs- und Zulassungskosten. Gültig bis 31.12.2023 bei allen teilnehmenden CUPRA Garagen.
Gilt für CUPRA Born 150 kW (204 PS) / 58 kWh:
Stromverbrauch kombiniert: 15,3 kWh/100 km; CO₂-Emissionen: 0 g/km; elektrische Reichweite bis zu 425km (WLTP-Werte)*. Fahrzeugpreis: 39.370,00 €; Überführungskosten 1.160,00 €; Gesamtpreis inkl. Überführungskosten 40.530,00 €; Laufzeit 48 Monate; jährliche Fahrleistung: 10.000 km; Sonderzahlung: 3.000,00 €**; 48 monatliche Leasingraten à 299,00 €.
² Der CUPRA Born 150 kW (204 PS)/ 58 kWh hat eine elektrische Reichweite von bis zu 425 km.
Der CUPRA Born 170 kW (231 PS)/ 77 kWh als 4-Sitzer hat eine elektrische Reichweite von bis zu 551 km.
Wert im WLTP-Testzyklus bei kombinierten Stadt- und Straßenfahrten ermittelt. Die verfügbare Leistung (kW) und Beschleunigung des Fahrzeuges hängen vom Ladestatus und der Temperatur der Batterie ab. Tatsächliche Reichweite abhängig von Faktoren wie persönliche Fahrweise, Streckenbeschaffenheit, Außentemperatur, Witterungsverhältnisse, Nutzung von Heizung und Klimaanlage, Vortemperierung, Anzahl der Mitfahrer.
Die Ladezeit kann je nach Batteriegröße, Temperatur, Spannung des Ladesystems, Akkuzustand und Verwendung anderer elektrischer Geräte während des Ladevorgangs variieren.
⁷ e-Boost Activator serienmäßig für 170 kW Motorvarianten.
* Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach dem gesetzlich vorgeschriebenen WLTP-Verfahren (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure) ermittelt, das ab dem 1. September 2018 schrittweise das frühere NEFZ-Verfahren (neuer europäischer Fahrzyklus) ersetzte.
Der Gesetzgeber arbeitet an einer Novellierung der Pkw-EnVKV und empfiehlt in der Zwischenzeit für Fahrzeuge, die nicht mehr auf Grundlage des NEFZ-Verfahrens homologiert werden können, die Angabe der WLTP-Werte, welche wegen der realistischeren Prüfbedingungen in vielen Fällen höher sind als die nach dem früheren NEFZ-Verfahren. Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter www.seat.de/ueber-seat/wltp-standard.html.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen, spezifischen CO₂-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO₂-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern-Scharnhausen oder unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.
** Sonderzahlung des Leasingnehmers, welche einer möglichen staatlichen Förderung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Höhe von 3.000,00 € entspricht. Der Herstelleranteil in Höhe von 1.500,00 € netto ist bereits bei der Leasingrate in Abzug gebracht. Die staatliche Förderung ist durch den Leasingnehmer zu beantragen und wird an diesen ausbezahlt. Die Auszahlung erfolgt erst nach positivem Bescheid. Der Leasingnehmer hat die Sonderzahlung in Höhe von 3.000,00 € unabhängig von der Bewilligung und Auszahlung der staatlichen Förderung an die Leasinggeberin zu leisten. Die staatliche Förderung endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, aktuell spätestens am 31.12.2023. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.bafa.de.