Jederzeit geschützt.
Mit unseren umfassenden Versicherungsangeboten von Volkswagen Financial Services sind du und dein CUPRA stets auf der sicheren Seite.
Maßgeschneiderter Schutz.
Mit der CUPRA AutoVersicherung¹ bist du jeder Situation gewappnet. Passe die Versicherung an deine individuellen Bedürfnisse an und genieße sorgenfreie Fahrten mit deinem neuen oder gebrauchten CUPRA.
Mit der CUPRA AutoVersicherung¹ bist du jeder Situation gewappnet. Passe die Versicherung an deine individuellen Bedürfnisse an und genieße sorgenfreie Fahrten mit deinem neuen oder gebrauchten CUPRA.
Sei länger auf der sicheren Seite.
Deine Herstellergarantie läuft bald ab und du möchtest noch länger auf Neuwagenniveau abgesichert sein? Dann kommt dir die CUPRA Garantieverlängerung² gelegen. Verlängere den Garantieschutz deines Fahrzeugs einfach und bequem um bis zu drei Jahre.
Sicherheit bei unvorhersehbaren Reparaturen.
Spare dir die Lohn- und Materialkosten bei anfallenden Inspektionen. Bereits für einen geringen monatlichen Beitrag übernimmt CUPRA Wartung & Inspektion³ diese Kosten für dich.
Spare dir die Lohn- und Materialkosten bei anfallenden Inspektionen. Bereits für einen geringen monatlichen Beitrag übernimmt CUPRA Wartung & Inspektion³ diese Kosten für dich.
Für finanzielle Sicherheit.
Auto gestohlen oder ein Totalschaden? Der KaufpreisSchutz⁴ sorgt dafür, dass du dir jetzt kein finanzielles Loch in die Tasche reißt. Er zahlt die Differenz zwischen dem aktuellen Wiederbeschaffungswert und dem ursprünglichen Kaufpreis.
Für mehr finanzielle Stabilität.
In unvorhersehbaren Situationen wie Krankheit oder unverschuldeter Arbeitslosigkeit können Finanzierungs- oder Leasingraten zu finanziellen Spannungen führen. Nicht aber, wenn du deine Restschuld mit dem CUPRA Kreditschutzbrief⁴ versichert hast. Dieser springt für dich ein und übernimmt zeitweise deine Ratenzahlungen.
In unvorhersehbaren Situationen wie Krankheit oder unverschuldeter Arbeitslosigkeit können Finanzierungs- oder Leasingraten zu finanziellen Spannungen führen. Nicht aber, wenn du deine Restschuld mit dem CUPRA Kreditschutzbrief⁴ versichert hast. Dieser springt für dich ein und übernimmt zeitweise deine Ratenzahlungen.
Die Haftpflichtversicherung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Sie deckt nur Schäden ab, die du mit deinem Wagen bei anderen verursachst.
Die Teil- und Vollkaskoversicherung geht über die Haftpflicht hinaus und ist freiwillig. Die Teilkasko greift, wenn Schäden an deinem Auto entstehen, ohne dass ein Dritter dafür verantwortlich gemacht werden kann. Das ist zum Beispiel bei Sturmschäden oder Diebstahl der Fall.
Die Vollkasko kümmert sich bei Schäden, die du selbst verursacht hast, beispielsweise bei einem Unfall.
Die Kfz-Haftpflicht ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Das heißt, dass du dein Auto nur zulassen darfst, wenn du der Zulassungsstelle einen Nachweis über die Versicherung vorlegen kannst. Den Nachweis erbringst du mit der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB). Fährst du dein Auto im Straßenverkehr ohne Haftpflichtversicherung, machst du dich strafbar.
Deine CUPRA AutoVersicherung gilt in Europa und in außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der EU gehören. Auf der Internationalen Versicherungskarte (IVK) findest du alle Länder, in denen der Versicherungsschutz gilt. Diese Karte bekommst du auf Antrag von deinem Versicherer. Wenn du in ein anderes Land einreist, kann es sein, dass du die IVK als Versicherungsnachweis vorlegen musst.
Bei Neukauf eines CUPRA profitierst du von einer zweijährigen Herstellergarantie, die dich bei unerwarteten Reparaturen absichert. Ist die Laufzeit vorüber, musst du anfallende Kosten für die Behebung von Garantieschäden selbst tragen.
Um auch über die zwei Jahre hinaus abgesichert zu sein, kannst du bereits beim Kauf eine anschließende Garantieverlängerung beantragen. Diese sichert deinen CUPRA bis zu drei weitere Jahre bei garantiewirksamen Schäden ab. Schließt du die Garantieverlängerung bereits frühzeitig ab, profitierst du von preiswerten Konditionen
Unser Online-Rechner hilft dir dabei, den Beitrag für deine Garantieverlängerung zu kalkulieren. Einfach das Modell inklusive Fahrzeugbezeichnung, Erstzulassungsdatum und den aktuellen Kilometerstand angeben und schon wird dein Beitrag berechnen.
Die Garantieverlängerung ist an deinen CUPRA gebunden – nicht an dich. Daher hast du mit dem verlängerten Garantiezeitraum sogar ein zusätzliches Verkaufsargument. Im Falle eines Verkaufs schreibst du den Vertrag dann einfach auf den Folgebesitzer um. Hat der zukünftige Besitzer deines CUPRA kein Interesse an der Garantieverlängerung, kannst du ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen und den Vertrag auflösen.
Um deine Mobilität zu gewährleisten, hast du im Falle von Werkstattleistungen im Rahmen von CUPRA Wartung & Inspektion ein Anrecht auf Mobilitätsersatzleistungen. Das kann entweder ein Ersatzwagen oder auch ein Hol- und Bringservice sein. Beachte dabei, dass dein Anspruch auf Ersatzmobilität auf einen Tag und Kosten von maximal 35 € pro Tag beschränkt ist.
Im Falle eines Unfalls im Ausland kannst du die Leistungen nicht in Anspruch nehmen, da die Werkstattleistungen in einem vom Hersteller anerkannten, inländischen Betrieb durchgeführt werden müssen.
Bei CUPRA Wartung & Inspektion hast du in gewissen Situationen ein Sonderkündigungsrecht. Dieses gilt beispielsweise bei Totaldiebstahl, einem Totalschaden oder dem Weiterverkauf des Fahrzeugs. Weitere Informationen dazu erhältst du von deinem CUPRA Händler vor Ort.
Bei einem Totalschaden oder Totaldiebstahl wird dir in der Regel nur der sogenannte Wiederbeschaffungswert von der Kfz-Versicherung ausgezahlt. Dieser ist jedoch geringer als einst von dir gezahlte Kaufpreis – das liegt vor allem am Alter und der Abnutzung des Wagens.
Möchtest du dir nun ein neues Fahrzeug zulegen, reicht das Geld von der Versicherung nicht aus und du musst die restlichen Kosten selbst tragen. Hast du jedoch den CUPRA KaufpreisSchutz abgeschlossen, wird dir die Differenz zwischen Kaufpreis und Wiederbeschaffungswert ausgezahlt (Max. Deckungssumme: Kaufpreis des versicherten Fahrzeugs*). Auf diese Weise hast du die nötigen finanziellen Mittel, um dir einen neuen Wagen zuzulegen.
*Die Leistung aus dem KaufpreisSchutz ist zusammen mit der Leistung aus der Kasko- oder Kfz-Haftpflichtversicherung begrenzt auf den Kaufpreis des versicherten Fahrzeugs und ist nur erstattungsfähig sofern nicht aus einer für das versicherte Fahrzeug abgeschlossenen Kaskoversicherung Versicherungsschutz in Höhe des Neu- bzw. Kaufpreises entsteht.
Für den Abschluss des KaufpreisSchutzes besteht eine Frist von 3 Monaten nach Fahrzeugzulassung. Zudem darf dein Auto zu diesem Zeitpunkt maximal 5 Jahre alt sein.
Der KaufpreisSchutz erlischt nach maximal 5 Jahren Laufzeit oder sobald dein Wagen das maximale Fahrzeugalter von 9 Jahren (108 Monate) erreicht hat.
Da der KaufpreisSchutz an dich als Fahrzeugkäufer gebunden ist, kannst du ihn im Falle eines Verkaufs nicht an den Käufer abtreten. Dir wird jedoch ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt – die Bedingungen hierfür kannst du in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen nachlesen.
Rutschst du unverschuldet in die Arbeitslosigkeit oder wirst arbeitsunfähig, zahlt die Versicherung deine anfallenden monatlichen Raten für dich weiter.
Im Falle deines Todes übernimmt die Restschuldversicherung, also der CUPRA Kreditschutzbrief (Plus), ebenfalls noch ausstehende monatliche Raten sowie eine gegebenenfalls vereinbarte Schlussrate.
Der Unterschied zwischen dem Kreditschutzbrief und dem Kreditschutzbrief Plus liegt darin, dass der Kreditschutzbrief Plus auch bei ausfallenden Raten durch wirtschaftlich begründete Arbeitslosigkeit oder Geschäftsaufgabe greift.
Eine Restschuldversicherung ist eine freiwillige Absicherung und ist nicht verpflichtend.
Schließe die Restschuldversicherung einfach gemeinsam mit deiner Fahrzeugfinanzierung ab. Für Fragen steht dir dein CUPRA Händler zur Seite.
Nach frühzeitiger Kreditablösung kannst du ein Sonderkündigungsrecht für die Restschuldversicherung in Anspruch nehmen. Hast du die Raten für deinen CUPRA Kreditschutzbrief (Plus) als Einmalzahlung gezahlt, bekommst du den Restbetrag abzüglich eines Stornoabschlages erstattet.
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