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CUPRA Finanzierung

Leasing

Du möchtest einen neuen CUPRA fahren und finanziell flexibel bleiben? Dann sind die folgenden Leasingangebote genau das Richtige für dich. 

Die Vorteile des Leasings

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Leasing und Finanzierung im Vergleich

 

Beim Leasing zahlst du im Gegensatz zu einer klassischen Finanzierung nicht den gesamten Fahrzeugpreis in Raten ab, sondern du zahlst lediglich für die Nutzung deines Neuwagens. Die Leasingraten sind daher in der Regel deutlich niedriger als die eines Ratenkredits. Und weil du deinen CUPRA am Ende der Laufzeit zurückgibst, musst du dir keinen Kopf um den Wiederverkauf machen. Auch das Restwertrisiko ist dank Kilometerleasing nicht dein Problem. Du kannst einfach auf ein neues Auto umsteigen, um den Rest kümmern sich dein CUPRA Patner und Leasinggeber.

Sonderfall Elektro: Die Umweltprämie

Ein Sonderfall, bei dem stets eine Anzahlung fällig wird, ist das Elektroauto Leasing: Wenn ein Neuwagen auf dich zugelassen wird, der sich für die staatliche Förderung für Elektroautos qualifiziert, erhältst du nach einem erfolgreichen Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine Umweltprämie. Beim Leasing eines vollelektrischen Autos oder e-HYBRIDs ist es üblich, dass diese Fördersumme vom Leasingnehmer (also dir) vorgestreckt und als Sonderzahlung verrechnet wird. Da du die Anzahlung später erstattet bekommst, profitierst du von besonders niedrigen Leasingraten. Mittelfristig bleibst du trotzdem liquide.

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Ablauf des Leasings

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1. CUPRA aussuchen und Leasing Angebot finden

Welcher CUPRA ist dein Traumauto? Der vollelektrische Born, der rassige Formentor oder der dynamische Leon? Egal, für welchen CUPRA du dich entscheidest, weiter oben auf dieser Seite findest du ein aktuelles Leasingangebot für deinen Neuwagen.

 

2. Leasingangebot personalisieren

Um das Angebot an deine persönlichen Vorlieben und Lebensumstände anzupassen, wechselst du einfach in den Konfigurator. Dort kannst du deinen CUPRA-Neuwagen genauso zusammenstellen, wie du ihn fahren möchtest. Anschließend forderst du bei der CUPRA Garage ein individuelles Angebot an. Im Dialog mit dem CUPRA Patner kannst du dann auch dein Leasingangebot ohne Anzahlung individualisieren, indem du die Anzahl der Monatsraten und die jährliche Laufleistung an deine Bedürfnisse anpassen lässt.

3. CUPRA fahren und monatliche Raten zahlen

Während der Laufzeit deines Leasingvertrags zahlst du monatliche Raten für die Nutzung deines CUPRA. Als Halter des Neuwagens kümmerst du dich auch um Steuer, Versicherung, Wartung und Tanken.

 

4. CUPRA zurückgeben und flexibel auf ein neues Modell umsteigen

Am Ende deines Leasingvertrags gibst du deinen CUPRA bei deiner CUPRA Garage zurück. Ein unabhängiger Sachverständiger begutachtet dein Fahrzeug. Solang dabei lediglich normale Abnutzungserscheinungen festgestellt werden und die Laufleistung im vereinbarten Rahmen ist, musst du keine Nachzahlung leisten und kannst flexibel auf einen anderen Neuwagen oder Gebrauchtwagen umsteigen² .

 

Wenn du mehr Kilometer gefahren bist als vereinbart, musst du ab der Toleranzgrenze von 2.500 Kilometer einen zu Vertragsbeginn festgelegten Mehrkilometersatz zahlen. Andersherum bekommst du Geld zurück, wenn die Laufleistung mehr als 2.500 Kilometer niedriger ist, als von dir bei Vertragsabschluss angegeben. Für die Erstattung der Minderkilometer gilt eine Obergrenze von 10.000 Kilometern.

 

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Leasing RückgabeSchutz

 

Mit dem Leasing RückgabeSchutz kannst du dich entspannt zurücklehnen. 
Der RückgabeSchutz ergänzt deine bestehende Kfz-Kaskoversicherung und gibt dir die Gewissheit, dass du dein Fahrzeug ohne Bedenken zurückgeben kannst. Sorge jetzt mit dem RückgabeSchutz vor und gib deinen CUPRA ganz gelassen in der CUPRA Garage ab.

 
 
  
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LEASINGANGEBOTE

  

ONLINE LEASING

CUPRA Formentor e-HYBRID Frontansicht

ONLINE LEASING

Für den CUPRA Born. Ein Prozess in 4 Schritten.

Für alle, die ihr Leben am liebsten digital organisieren. Das CUPRA Online Leasing für den CUPRA Born. Erspart Zeit. Terminabsprachen. Und ist von jedem Ort aus digital möglich. A new impulse. For a new generation.

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KONFIGURIEREN

Bei der individuellen Gestaltung des CUPRA Born wird die Leasingrate jeweils parallel direkt errechnet.

DIGITALER LEASINGANTRAG

Nach der Personalisierung des Leasingantrags am Computer oder Smartphone Unterlagen abschicken.

ONLINE IDENTIFIZIERUNG

Es erfolgt eine automatische Bonitätsprüfung, damit der Vertrag bestätigt werden kann. 

CUPRA BORN ABHOLEN

Die Wahl der CUPRA Garage entscheidet, wo das Fahrzeug abgeholt werden kann.

FAQ


Unter Kilometerleasing versteht man einen Leasingvertrag ohne Gebrauchtwagenabrechnung. Früher war es beim Leasing üblich, dass der spätere Restwert des Autos bei Vertragsabschluss geschätzt wird. Bei der Abrechnung des Gebrauchtwagens am Ende der Laufzeit konnte es dann sein, dass der Leasingnehmer eine Nachzahlung leisten musste, wenn sich der Wert des Autos schlechter entwickelt hatte, als anfangs angenommen. Das Restwertrisiko lag beim Kunden.
Beim heute üblichen Kilometerleasing hast du dieses Risiko nicht. Denn hier wird als Grundlage für die Abrechnung lediglich der Kilometerstand betrachtet. Je nachdem, ob das Auto mehr oder weniger bewegt wurde als geschätzt, kann eine Nachzahlung oder eine Erstattung fällig werden. Da du es selbst in der Hand hast, wie viel du dein Auto fährst, gilt Kilometerleasing als die kundenfreundliche Variante. Leasingangebote bei CUPRA gibt es daher nur in der Variante als Kilometerleasing.


Bei der Finanzierung zahlst du einen Kredit in monatlichen Raten ab. Ziel einer klassischen Finanzierung ist es, dass das Auto am Ende dir gehört. Nicht so beim Leasing. Ein Leasingvertrag ist immer darauf ausgelegt, dass die Leasinggesellschaft das Fahrzeug am Ende der Laufzeit zurücknimmt. Du zahlst als Leasingnehmer lediglich monatliche Raten für die Nutzung.


Mit einer Leasingsonderzahlung kannst du die monatlichen Raten senken. Die Sonderzahlung – umgangssprachlich auch Anzahlung genannt – ist eine Vorauszahlung zu Vertragsbeginn. Sie kann sinnvoll sein, wenn du ein Auto in Zahlung gibst und so deine Raten senken möchtest. Bei einem Elektroauto oder e-HYBRID ist eine Sonderzahlung in Höhe der Umweltprämie üblich. In vielen Fällen aber werden heute Angebote für Leasing ohne Anzahlung favorisiert.


Die Umweltprämie wird vom BAFA immer direkt an den Halter des Fahrzeugs ausgezahlt. Daher ist es üblich, dass Leasingkunden die Umweltprämie zunächst vorstrecken und als Sonderzahlung zu Vertragsbeginn entrichten. Später bekommst du sie dann direkt auf dein Konto ausgezahlt.


Die Laufzeit des Leasingvertrags kannst du als Kunde wählen. Möglich sind bei CUPRA Laufzeiten von 12 bis 48 Monaten.


Ja, du kannst dir deinen CUPRA auch beim Leasing frei nach Deinen Wünschen im Konfigurator zusammenstellen. Alternativ kannst Du aber auch einen schnell verfügbaren CUPRA leasen, der bereits beim Händler steht oder vorbestellt wurde.


Mehr

Abbildungen zeigen Sonderausstattungen. Die aufgeführten Ausstattungen sind abhängig von Modell sowie Modellvariante erhältlich. 

Alle Preisangaben verstehen sich als unverbindliche Preisempfehlung der SEAT Deutschland GmbH, Max-Planck-Str. 3–5 in 64331 Weiterstadt zzgl. Überführungs- und Zulassungskosten.

Fahrzeugpreis des CUPRA Born inkl. 19% MwSt. zzgl. Überführungskosten und Zulassungskosten. Ein unverbindliches Angebot der SEAT Deutschland GmbH, Max-Planck-Str. 3-5 in 64331 Weiterstadt, für die der CUPRA Partner als selbständiger Vermittler tätig wird.

 

¹ Ein PrivatLeasing-Angebot der SEAT Leasing, Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig, für Privatkunden und Leasingverträge mit 48 Monaten Laufzeit. Bonität vorausgesetzt. Wird der Vertrag im Fernabsatz geschlossen, besteht ein Widerrufsrecht für Verbraucher. Dieses Angebot ist nicht kombinierbar mit anderen Sonderaktionen. Zzgl. Überführungs- und Zulassungskosten. Gültig bei Bestellung bis 30.09.2023 bei allen teilnehmenden CUPRA Garagen. Abb. zeigt Sonderausstattung. 


Gilt für CUPRA Formentor 1.5 TSI 110 kW (150 PS):

Kraftstoffverbrauch Benzin, kombiniert 6,3 l/100 km; CO₂-Emissionen, kombiniert 143 g/km (WLTP-Werte)*. Fahrzeugpreis (UVP): 36.870,00 €; Laufzeit 48 Monate; jährliche Fahrleistung: 10.000 km; Sonderzahlung: 1.000,00 €; 48 monatliche Leasingraten à 272,00 €.

 

Gilt für CUPRA Leon 1.5 TSI 110kW (150 PS): 

Kraftstoffverbrauch Benzin: kombiniert 5,9 l/100 km; CO₂-Emissionen: kombiniert 134 g/km (WLTP-Werte)*. Fahrzeugpreis (UVP): 33.780,00 € ; Laufzeit 48 Monate; jährliche Fahrleistung: 10.000 km; Sonderzahlung: 1.000,00 €; 48 monatliche Leasingraten à 279,00 €.

 

Gilt für CUPRA Leon Sportstourer 1.5 TSI 110 kW (150 PS): 

Kraftstoffverbrauch (kombiniert): 6,0 l/100km; CO2-Emissionen (kombiniert): 136 g/km (WLTP-Werte)* Fahrzeugpreis (UVP): 35.425,00 €; Laufzeit 48 Monate; jährliche Fahrleistung: 10.000 km; Sonderzahlung: 1.000,00 €; 48 monatliche Leasingraten à 289,00 €.



Gilt für CUPRA Ateca 2.0 TSI 221 kW (300 PS): 

Kraftstoffverbrauch Benzin: kombiniert 8,9 l/100 km; CO₂-Emissionen: kombiniert: 202 g/km; (WLTP-Werte)*. Fahrzeugpreis (UVP): 40.990,00 €; Laufzeit 48 Monate; jährliche Fahrleistung: 10.000 km; Sonderzahlung: 1.000,00 €; 48 monatliche Leasingraten à 348,00 €.

 

Gilt für den CUPRA Born, 150 kW (204 PS): Stromverbrauch (kombiniert): 17,3-15,3 kWh/100 km; CO₂-Emissionen: (kombiniert): 0 g/km; elektrische Reichweite (kombiniert): 378-427 km (WLTP-Werte)*

Fahrzeugpreis (UVP) 39.370,00 €, Laufzeit: 48 Monate, jährliche Laufleistung: 10.000 km. Sonderzahlung 4.500,00 €**. 48 monatliche Leasingraten à 299,00 €.

 

² Bonität vorausgesetzt

 

⁵ Gültig für alle Kauf- und Leasingverträge für einen CUPRA Born, die bis zum 30.09.2023 durch private Endkunden abgeschlossen werden. Die e-Mobilitätsprämie in Höhe von 7.177,50 € setzt sich zusammen aus dem Herstelleranteil von 2.677,50 € brutto und dem Bundesanteil von 4.500 €. Beim Bundesanteil handelt es sich um einen vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gewährten Zuschuss, dessen Auszahlung erst nach positivem Bescheid auf den von dir gestellten Antrag erfolgt. Der Herstelleranteil wird direkt beim Kauf oder Leasing in Abzug gebracht. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die Förderung in Höhe von 7.177,50 € endet grundsätzlich mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel und spätestens am 31.12.2023. Für alle CUPRA Born Bestellungen bis zum 30.09.2023 und voraussichtlichem Auslieferungstermin bis zum 31.12.2023 sichert dir jedoch die SEAT Deutschland GmbH den Erhalt der für das Jahr 2023 geltenden Fördersumme zu, sofern du unverzüglich nach der Zulassung des Fahrzeugs den BAFA-Förderantrag ordnungsgemäß unter www.bafa.de stellst. Sollte sich der Auslieferungstermin verschieben und die für die Fördersumme erforderliche Zulassung nicht mehr bis 31.12.2023 möglich sein, übernimmt die SEAT Deutschland GmbH sowohl für den Bundes- als auch Herstelleranteil den Differenzbetrag zwischen der für das Jahr 2023 und der für das Jahr 2024 geltenden Fördersumme. Hiervon ausgenommen sind Bestellungen mit einem im Voraus geplanten Auslieferungstermin nach dem 31.12.2023

 

 

* Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach dem gesetzlich vorgeschriebenen WLTP-Verfahren (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure) ermittelt, das ab dem 1. September 2018 schrittweise das frühere NEFZ-Verfahren (neuer europäischer Fahrzyklus) ersetzte.

Der Gesetzgeber arbeitet an einer Novellierung der Pkw-EnVKV und empfiehlt in der Zwischenzeit für Fahrzeuge, die nicht mehr auf Grundlage des NEFZ-Verfahrens homologiert werden können, die Angabe der WLTP-Werte, welche wegen der realistischeren Prüfbedingungen in vielen Fällen höher sind als die nach dem früheren NEFZ-Verfahren. Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter www.seat.de/ueber-seat/wltp-standard.html.

Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen, spezifischen CO₂-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO₂-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern-Scharnhausen oder unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist. 

 

** Sonderzahlung des Leasingnehmers, welche einer möglichen staatlichen Förderung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Höhe von 4.500,- € entspricht (Bundesanteil). Der Herstelleranteil in Höhe von 2.677,50 € brutto ist bereits bei der Leasingrate in Abzug gebracht. Der Bundesanteil ist durch den Leasingnehmer zu beantragen und wird an diesen ausbezahlt. Die Auszahlung erfolgt erst nach positivem Bescheid. Der Leasingnehmer hat die Sonderzahlung in Höhe von 4.500,00 € unabhängig von der Bewilligung und Auszahlung des Bundesanteils an die Leasinggeberin zu leisten. Die staatliche Förderung endet grundsätzlich mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, aktuell spätestens am 31.12.2023. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Für alle CUPRA Born Bestellungen privater Endkunden bis zum 30.09.2023 und voraussichtlichem Auslieferungstermin bis zum 31.12.2023 sichert dir jedoch die SEAT Deutschland GmbH den Erhalt der für das Jahr 2023 geltenden Fördersumme zu, sofern du unverzüglich nach der Zulassung des Fahrzeugs den BAFA-Förderantrag ordnungsgemäß unter www.bafa.de stellst. Sollte sich der Auslieferungstermin verschieben und die für die Fördersumme erforderliche Zulassung nicht mehr bis 31.12.2023 möglich sein, übernimmt die SEAT Deutschland GmbH sowohl für den Bundes- als auch Herstelleranteil den Differenzbetrag zwischen der für das Jahr 2023 und der für das Jahr 2024 geltenden Fördersumme. Hiervon ausgenommen sind Bestellungen mit einem im Voraus geplanten Auslieferungstermin nach dem 31.12.2023.

A new impulse. For a new generation.