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Finanzieren, Leasen und Versichern

AutoVersicherung

Was ist der Unterschied zwischen Kfz-Haftpflichtversicherung, Teilkasko und Vollkasko?

Die Haftpflichtversicherung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Sie deckt nur Schäden ab, die du mit deinem CUPRA bei anderen verursachst.

Die Teil- und Vollkaskoversicherung geht über die Haftpflicht hinaus und ist freiwillig. Die Teilkasko greift, wenn Schäden an deinem CUPRA entstehen, ohne dass ein Dritter dafür verantwortlich gemacht werden kann. Das ist zum Beispiel bei Sturmschäden oder Diebstahl der Fall.

Die Vollkasko kümmert sich bei Schäden, die du selbst an deinem CUPRA verursacht hast, beispielsweise bei einem Unfall.

 

Versicherungsleistungen werden durch den SEAT VersicherungsService vermittelt und von der Volkswagen Autoversicherung AG als Risikoträger erbracht.

Warum brauche ich eine Kfz-Haftpflichtversicherung?

Die Kfz-Haftpflicht ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Das heißt, dass du deinen CUPRA nur zulassen darfst, wenn du der Zulassungsstelle einen Nachweis über die Versicherung vorlegen kannst. Den Nachweis erbringst du mit der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB). Fährst du deinen CUPRA im Straßenverkehr ohne Haftpflichtversicherung, machst du dich strafbar.

 

Versicherungsleistungen werden durch den SEAT VersicherungsService vermittelt und von der Volkswagen Autoversicherung AG als Risikoträger erbracht.

Gilt meine CUPRA AutoVersicherung auch im Ausland?

Deine CUPRA AutoVersicherung¹ gilt in Europa und in außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der EU gehören. Auf der Internationalen Versicherungskarte (IVK) findest du alle Länder, in denen der Versicherungsschutz gilt. Diese Karte bekommst du auf Antrag von deinem Versicherer. Wenn du in ein anderes Land einreist, kann es sein, dass du die IVK als Versicherungsnachweis vorlegen musst.

 

Versicherungsleistungen werden durch den SEAT VersicherungsService vermittelt und von der Volkswagen Autoversicherung AG als Risikoträger erbracht.

¹  CUPRA AutoVersicherung: Versicherungsleistungen werden durch den SEAT VersicherungsService, Zweigniederlassung der Volkswagen Versicherungsdienst GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig, vermittelt und von der Volkswagen Autoversicherung AG, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig, als Risikoträger erbracht. Gültig für Privatkunden und gewerbliche Einzelabnehmer, die einen Pkw (ohne Vermietung) zulassen. In Kombination mit Leasing nur für Privatkunden erhältlich. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen und Zusatzvereinbarungen der Volkswagen Autoversicherung AG.

 

² Die e-Mobilitätsprämie von 7.177,50 € setzt sich zusammen aus dem Herstelleranteil von 2.677,50 € brutto und der staatlichen Förderung von 4.500 €. Staatliche Förderung: Vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, www.BAFA.de, gewährter Zuschuss, dessen Auszahlung erst nach positivem Bescheid auf den von dir gestellten Antrag erfolgt. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die staatliche Förderung endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel und voraussichtlich spätestens am 31.12.2023. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.bafa.de. Herstelleranteil: Von der SEAT Deutschland GmbH, Max-Planck-Str. 3–5, 64331 Weiterstadt, gewährte Prämie beim Kauf eines CUPRA Born. Verfügbar für Privatkunden und gewerbliche Endkunden. Die e-Mobilitätsprämie ist nicht kombinierbar mit anderen CUPRA-Förderaktionen (mit Ausnahme der Basis-Konditionen Leasing und Finanzierung) und gültig bis auf Widerruf. Weitere Informationen erhältst du bei deinem CUPRA Partner.

 

⁴ CUPRA CARE enthält:

ReifenCARE: ReifenCARE ist eine Garantie, die sich auf die am Fahrzeug montierten Reifen zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrages bezieht. Die Höhe der Erstattung für den beschädigten Reifen richtet sich nach der Laufzeit zum Zeitpunkt des Schadens. Die Laufzeit von ReifenCARE richtet sich nach der gewählten Laufzeit von CUPRA CARE Plus.

Mobilitätsgarantie: 10 Jahre Basis-Services (wie Pannenhilfe vor Ort und Abschleppservice zum nächstgelegenen CUPRA Partner) ab Erstzulassung. Außerdem Zusatz- leistungen im Pannenfall (wie z. B. Ersatzwagen oder Hotelübernachtung) für 10 Jahre, solange die Inspektionsintervalle nach Herstellervorgabe beim teilnehmenden CUPRA Partner eingehalten werden.

Concierge Service: Bei Bedarf wird dich das Concierge Team wie ein „persönlicher Assistent“ per Telefon bei der Organisation deines Alltags unterstützen, und das rund um die Uhr.

Smart Mobility während der Herstellergarantie: Bezuschussung der Mobilhaltung für die Dauer der Reparatur innerhalb der Herstellergarantie (24 Monate), sofern ein Schaden im Sinne der Gewährleistung vorliegt. Pro Jahr max. 3 Tage Ersatzwagen oder dreimalige Nutzung von ÖPNV bzw. Hol- und Bringservice.

 


Folgende Leistungen werden nur in einer teilnehmenden CUPRA Service Garage durchgeführt:
(Für alle CUPRA Modelle und SEAT CUPRA Modelle ab Modelljahr 2019. Diese haben eine beschränkte Laufzeit von 5 Jahren, beginnend ab Erstzulassung des Fahrzeugs.)

Ersatzwagen bei Reparatur > 1 Std.: Für alle CUPRA Modelle und SEAT CUPRA Modelle ab Modelljahr 2019 bei Reparaturen, die eine Reparaturzeit von mehr als einer Stunde haben. Ausgeschlossen sind Wartungen und Inspektion. Ausschlaggebend für die Bereitstellung des Fahrzeuges ist die Fahrbereitschaft des Fahrzeuges. Das Fahrzeug gilt als fahrbereit/fahrsicher, wenn es am Straßenverkehr teilnehmen kann und ein Betrieb des Fahrzeuges nach der Straßenverkehrsordnung zulässig ist.

Fahrzeugaußenreinigung: Nach jedem Serviceereignis (Inspektion/ Ölwechsel) und nach jeder Reparatur. Darüber hinaus steht CUPRA Kunden auf Wunsch monatlich eine kostenlose Außen-Fahrzeugreinigung zu. Generell wird neben einer Eigenleistung des Partners auch die Herausgabe von Waschkarten und/oder Waschgutscheinen akzeptiert.

Funktionsflüssigkeitencheck: Jedem CUPRA Kunden steht auf Wunsch monatlich eine kostenlose Kontrolle der Funktionsflüssigkeiten (Scheibenwaschwasser und Motoröl) seines Fahrzeugs sowie ein kostenloses Auffüllen – falls erforderlich – zu. Die maximale Auffüllmenge ist auf 1 Liter begrenzt.

Kostenloser Hol- und Bringservice: Jedem CUPRA Kunden ist bei jedem Serviceereignis die Möglichkeit eines kostenlosen Hol- und Bringservice anzubieten. 

 

Weitere Informationen zu CUPRA CARE Plus und den aktuellen Preisen beim teilnehmenden CUPRA Partner oder auf www.cupraofficial.de. 

 

4.1 Aktuell verfügbar für alle MOD3-fähigen CUPRA ab Modelljahr 2021.

 

4.2   Ein Angebot der SEAT Leasing, Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig, für Privatkunden. Erhältlich beim teilneh- menden CUPRA Partner. Leistungen gebunden an die Vertragslaufzeit des Leasingvertrags bzw. Service-Management-Vertrags mit der SEAT Leasing. Diese Leistungen werden nur dann einkalkuliert und erbracht, wenn sie am individuellen Fahrzeug bezüglich Antriebsart und Ausstattung auch erforderlich sind. Bei Überschreiten der vereinbarten Gesamtfahrleistung entfällt der Leistungsanspruch des Kunden.

 

4.3 Die Ersatzmobilität umfasst den Anspruch auf eine begrenzte Übernahme der Kosten für Ersatzmobilität (z. B. Mietwagen). Der CUPRA Partner entscheidet über die Art der Ersatzmobilität. Die Ersatzmobilität gilt nur im Zusammenhang mit Leistungen, die durch Wartung & Teil-Verschleiß sowie Wartung & Voll-Verschleiß abgedeckt werden. Sie wird in Abhängigkeit von der vertraglich vereinbarten Gesamtfahrleistung für bis zu drei Tage je Vertragsjahr gewährt.

 

4.4 Bei einer Laufleistung bis 80.000 km.

 

4.5 Ein Angebot der SEAT Leasing, Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig, für Privatkunden, erhältlich beim teilnehmen- den CUPRA Partner. In Verbindung mit PrivatLeasing heißt die Dienstleistung Wartung & Verschleiß, in Verbindung mit Barkauf oder einer Finanzierung über die SEAT Bank, Zweigniederlassung der Volkswagen Bank GmbH, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig, heißt die Dienstleistung Fleet Service & Care. Diese Leistungen werden nur dann einkalkuliert und erbracht, wenn sie am individuellen Fahrzeug bezüglich Antriebsart und Ausstattung auch erforderlich sind.

 

4.6 CUPRA CARE BUSINESS PLUS: CUPRA CARE Business Plus erweitert CUPRA CARE um Leistungen der SEAT Leasing, Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig

Diese Leistungen sind gebunden an die Vertragslaufzeit des Leasingvertrags bzw. Service-Management-Vertrags mit der SEAT Leasing. Bei Überschreiten der vereinbarten Gesamtfahrleistung entfällt der Leistungsanspruch des Kunden. Nur für gewerbliche Kunden mit und ohne Großkundenvertrag. Ausgenommen sind Taxi / Mietwagenunternehmen und Fahrschulen. Beim teilnehmenden CUPRA Partner. 

 

CUPRA CARE BUSINESS Plus enthält:

Wartung & Verschleiß (Gilt für eine Laufzeit von wahlweise 12 bis 48 Monaten oder einer maximalen Gesamtfahrleistung von 100.000 km bei 12 und 18 Monaten, 90.000km bei 24 Monaten, 30.000km bei 30 Monaten, 60.000km bei 36 Monaten, 50.000km bei 42 Monaten, 45.000km bei 48 Monaten.);

Werkstatt-Ersatzmobilität (Anspruch auf eine begrenzte Kostenübernahme für Ersatzmobilität, z.B. Mietwagen, bei geplanten Werkstattaufenthalten, die über die Konzernhandelsorganisation bezogen werden kann. Die Ersatzmobilität gilt nur in Zusammenhang mit Leistungen, die durch die Dienstleistung Inspektion & Verschleiß abgedeckt werden. Die Dauer der Ersatzmobilität richtet sich nach der vereinbarten Gesamtfahrleistung. Die Entscheidung über die Art der Ersatzmobilität obliegt dem jeweiligen Handelspartner.);

 

CUPRA CARE: Ein Angebot der SEAT Deutschland GmbH, Max-Planck-Straße 3–5, 64331 Weiterstadt.

 

Die Berechnung basiert auf einem Angebot der SEAT Leasing, Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig (Leasinggeberin) und beinhaltet die Berücksichtigung einer Sonderzahlung des Leasingnehmers, welche einer möglichen staatlichen Förderung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Höhe von 7.177,50 € entspricht. Der Herstelleranteil in Höhe von 2.677,50 € brutto ist bereits im Nettodarlehensbetrag in Abzug gebracht. Die staatliche Förderung ist durch den Leasingnehmer zu beantragen und wird an diesen ausbezahlt. Die Auszahlung erfolgt erst nach positivem Bescheid. Der Leasingnehmer hat die Sonderzahlung in Höhe von 4.500,00 € unabhängig von der Bewilligung und Auszahlung der staatlichen Förderung an die Leasinggeberin zu leisten. Die staatliche Förderung endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel und voraussichtlich spätestens am 31.12.2023. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.bafa.de.

 

7 Die Ladezeit zu Hause beträgt etwa 3:40 h bei einer Ladeleistung von 3,6 kW, kann aber je nach Temperatur, Spannung des Ladesystems, Akkuzustand und Verwendung anderer elektrischer Geräte während des Ladevorgangs variieren.

 

Gilt für den CUPRA Born 170 kW (231 PS) / 77 kWh als 4-Sitzer

9 Gilt für den CUPRA Born 170 kW (231 PS) / 58 kWh

 

¹¹Den Sofortkredit über deine CUPRA Garage kannst du nutzen, um dir schnell und unkompliziert alles rund um deinen CUPRA zu finanzieren – außer dem Fahrzeug selbst. Ein Angebot der Volkswagen Bank GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig. Bonität vorausgesetzt.