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AutoVersicherung

Was ist der Unterschied zwischen Kfz-Haftpflichtversicherung, Teilkasko und Vollkasko?

Die Haftpflichtversicherung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Sie deckt nur Schäden ab, die du mit deinem CUPRA bei anderen verursachst.

Die Teil- und Vollkaskoversicherung geht über die Haftpflicht hinaus und ist freiwillig. Die Teilkasko greift, wenn Schäden an deinem CUPRA entstehen, ohne dass ein Dritter dafür verantwortlich gemacht werden kann. Das ist zum Beispiel bei Sturmschäden oder Diebstahl der Fall.

Die Vollkasko kümmert sich bei Schäden, die du selbst an deinem CUPRA verursacht hast, beispielsweise bei einem Unfall.

 

Versicherungsleistungen werden durch den SEAT VersicherungsService vermittelt und von der Volkswagen Autoversicherung AG als Risikoträger erbracht.

Warum brauche ich eine Kfz-Haftpflichtversicherung?

Die Kfz-Haftpflicht ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Das heißt, dass du deinen CUPRA nur zulassen darfst, wenn du der Zulassungsstelle einen Nachweis über die Versicherung vorlegen kannst. Den Nachweis erbringst du mit der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB). Fährst du deinen CUPRA im Straßenverkehr ohne Haftpflichtversicherung, machst du dich strafbar.

 

Versicherungsleistungen werden durch den SEAT VersicherungsService vermittelt und von der Volkswagen Autoversicherung AG als Risikoträger erbracht.

Gilt meine CUPRA AutoVersicherung auch im Ausland?

Deine CUPRA AutoVersicherung¹ gilt in Europa und in außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der EU gehören. Auf der Internationalen Versicherungskarte (IVK) findest du alle Länder, in denen der Versicherungsschutz gilt. Diese Karte bekommst du auf Antrag von deinem Versicherer. Wenn du in ein anderes Land einreist, kann es sein, dass du die IVK als Versicherungsnachweis vorlegen musst.

 

Versicherungsleistungen werden durch den SEAT VersicherungsService vermittelt und von der Volkswagen Autoversicherung AG als Risikoträger erbracht.