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Finanzieren, Leasen und Versichern

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KaufpreisSchutz

Warum sollte ich den KaufpreisSchutz abschließen?

Bei einem Totalschaden oder Totaldiebstahl wird dir in der Regel nur der sogenannte Wiederbeschaffungswert von der Kfz-Versicherung ausgezahlt. Dieser ist jedoch geringer als einst von dir gezahlte Kaufpreis – das liegt vor allem am Alter und der Abnutzung des Wagens.

Möchtest du dir nun ein neues Fahrzeug zulegen, reicht das Geld von der Versicherung nicht aus und du musst die restlichen Kosten selbst tragen. Hast du jedoch den CUPRA KaufpreisSchutz abgeschlossen, wird dir die Differenz zwischen Kaufpreis und Wiederbeschaffungswert ausgezahlt (Max. Deckungssumme: Kaufpreis des versicherten Fahrzeugs*). Auf diese Weise hast du die nötigen finanziellen Mittel, um dir einen neuen Wagen zuzulegen.

*Die Leistung aus dem KaufpreisSchutz ist zusammen mit der Leistung aus der Kasko- oder Kfz-Haftpflichtversicherung begrenzt auf den Kaufpreis des versicherten Fahrzeugs und ist nur erstattungsfähig sofern nicht aus einer für das versicherte Fahrzeug abgeschlossenen Kaskoversicherung Versicherungsschutz in Höhe des Neu- bzw. Kaufpreises entsteht.

 

Wann kann ich den KaufpreisSchutz abschließen?

Für den Abschluss des KaufpreisSchutzes besteht eine Frist von 3 Monaten nach Fahrzeugzulassung. Zudem darf dein Auto zu diesem Zeitpunkt maximal 5 Jahre alt sein.

Der KaufpreisSchutz erlischt nach maximal 5 Jahren Laufzeit oder sobald dein Wagen das maximale Fahrzeugalter von 9 Jahren (108 Monate) erreicht hat.

 

 

 

Was passiert beim Verkauf des Fahrzeugs?

Da der KaufpreisSchutz an dich als Fahrzeugkäufer gebunden ist, kannst du ihn im Falle eines Verkaufs nicht an den Käufer abtreten. Dir wird jedoch ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt – die Bedingungen hierfür kannst du in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen nachlesen.