Maßgeschneiderter Schutz.
Mit der CUPRA AutoVersicherung¹ bist du jeder Situation gewappnet. Passe die Versicherung an deine individuellen Bedürfnisse an und genieße sorgenfreie Fahrten mit deinem neuen oder gebrauchten CUPRA.
Sei länger auf der sicheren Seite.
Deine Herstellergarantie ⁷ läuft bald ab und du möchtest noch länger vor ungeplanten Reparaturkosten geschützt sein? Dann kommt dir die CUPRA Garantieverlängerung² gelegen. Verlängere den Garantieschutz deines Fahrzeugs einfach und bequem um bis zu drei Jahre.
• Garantieschutz bis zu 3 Jahre verlänger
• Schutz bei unerwarteten Reparaturkosten
Sicherheit für deinen CUPRA.
Mit den CUPRA Gebrauchtwagen-Garantien* fährst du jederzeit sorgenfrei und sicherst dir die Qualität und Zuverlässigkeit, die du von deinem CUPRA erwartest. Schütze dich vor unerwarteten Reparaturkosten und sorgte dafür, dass dein CUPRA stets in einwandfreiem Zustand bleibt.
• Umfassender Schutz: Abdeckung von zahlreichen mechanischen und elektrischen Bauteil
• Langfristige Sicherheit: Verlängerte Garantielaufzeiten, die auf deine Bedürfnisse abgestimmt sind.
• Zuverlässiger Service: Reparaturen werden von qualifizierten CUPRA Partnern durchgeführt.
Sicherheit bei unvorhersehbaren Reparaturen.
Spare dir die Lohn- und Materialkosten bei anfallenden Inspektionen. Bereits für einen geringen monatlichen Beitrag übernimmt CUPRA Wartung & Inspektion³ diese Kosten für dich.Eine Vollkaskoversicherung lohnt sich vor allem bei Neuwagen, die nicht älter als fünf Jahre sind. Danach ist meist eine Teilkasko sinnvoll. Vor allem bei älteren Gebrauchtwagen kannst du abwägen, ob eine Kaskoversicherung noch notwendig ist. Entscheidende Faktoren sind dabei deine persönlichen Lebensumstände sowie dein Schutzbedürfnis.
Für finanzielle Sicherheit.
Auto gestohlen oder ein Totalschaden? Der KaufpreisSchutz⁴ sorgt dafür, dass du dir jetzt kein finanzielles Loch in die Tasche reißt. Er zahlt die Differenz zwischen dem aktuellen Wiederbeschaffungswert und dem ursprünglichen Kaufpreis.
• Bis 3 Monate nach Zulassung auf dich abschließbar
• Ratenzahlung möglich
Für mehr finanzielle Stabilität.
In unvorhersehbaren Situationen wie Krankheit oder unverschuldeter Arbeitslosigkeit können Finanzierungs- oder Leasingraten zu finanziellen Spannungen führen. Nicht aber, wenn du deine Restschuld mit dem CUPRA Kreditschutzbrief⁴ versichert hast. Dieser springt für dich ein und übernimmt zeitweise deine Ratenzahlungen.
Abbildungen zeigen Sonderausstattungen. Die aufgeführten Ausstattungen sind abhängig von Modell sowie Modellvariante erhältlich.
Alle Preisangaben verstehen sich als unverbindliche Preisempfehlung der SEAT Deutschland GmbH, Max-Planck-Str. 3–5 in 64331 Weiterstadt zzgl. Überführungs- und Zulassungskosten.
*Versicherungsleistungen werden durch den SEAT VersicherungsService, Zweigniederlassung der Volkswagen Versicherungsdienst GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig, vermittelt und durch die Volkswagen Versicherung AG, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig, erbracht. Ausgenommen sind insbesondere getunte Fahrzeuge.
¹ CUPRA AutoVersicherung: Versicherungsleistungen werden durch den SEAT VersicherungsService, Zweigniederlassung der Volkswagen Versicherungsdienst GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig, vermittelt und von der Volkswagen Autoversicherung AG, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig, als Risikoträger erbracht. Gültig für Privatkunden und gewerbliche Einzelabnehmer, die einen Pkw (ohne Vermietung) zulassen. In Kombination mit Leasing nur für Privatkunden erhältlich. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen und Zusatzvereinbarungen der Volkswagen Autoversicherung AG.
² Garantieverlängerung: Versicherungsleistungen werden durch den SEAT VersicherungsService, Zweigniederlassung der Volkswagen Versicherungsdienst GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig, vermittelt und durch die Volkswagen Versicherung AG, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig, erbracht. Ausgenommen sind insbesondere getunte Fahrzeuge. Es besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht.
³ Wartung & Inspektion: Ein Angebot der Seat Leasing, Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig, für Privatkunden und gewerbliche Einzelabnehmer. Diese Leistungen werden nur dann einkalkuliert und erbracht, wenn sie am individuellen Fahrzeug bezüglich Antriebsart und Ausstattung auch erforderlich sind.
⁴ KaufpreisSchutz: Versicherungsleistungen werden durch den SEAT VersicherungsService, Zweigniederlassung der Volkswagen Versicherungsdienst GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig vermittelt und von der Volkswagen Autoversicherung AG, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig, als Risikoträger erbracht. Dieses Angebot gilt für Privatkunden und gewerbliche Einzelkunden sowie Pkw ohne Vermietung. Die Leistung aus dem KaufpreisSchutz ist zusammen mit der Leistung aus der Kasko- oder Kfz-Haftpflichtversicherung begrenzt auf den Kaufpreis des versicherten Fahrzeugs und ist nur erstattungsfähig sofern nicht aus einer für das versicherte Fahrzeug abgeschlossenen Kaskoversicherung Versicherungsschutz in Höhe des Neu- bzw. Kaufpreises besteht.
⁵ Restschuldversicherung: Versicherer für die Restschuldversicherung (Leasingratenversicherung (Plus) und Kreditschutzbrief (Plus)) sind die Cardif Allgemeine Versicherung/Cardif Lebensversicherung, Friolzheimer Str. 6, 70499 Stuttgart. Amtsgericht Stuttgart, HRB 18173/18182.
⁶ Die Garantieverlängerung Premium deckt keine Lack- und Korrosionsschäden sowie keine Schäden an Hochvoltbatterien jeglicher Art ab; diese sind längerfristig über den Fahrzeughersteller abgedeckt. Informationen zu Dauer und Umfang der Absicherung gegen derartige Schäden entnehmen Sie bitte den Garantiebedingungen der SEAT Deutschland GmbH.
⁷ CUPRA Garantie
5 Jahre Garantie: SEAT S.A. („Garantiegeber“) gewährt allen Erstkäufern („Garantienehmer“) kostenlos eine 5-jährige Herstellergarantie für sämtliche Neufahrzeuge der Marke CUPRA, die ab dem 21.12.2023 neu ab Werk in Deutschland bestellt werden, hinsichtlich aller Mängel in Werkstoff und Werkarbeit („CUPRA Neuwagengarantie“). Die Laufzeit der Garantie beträgt mindestens zwei Jahre ohne Kilometerbeschränkung und endet nach fünf Jahren oder einer maximalen Gesamtlaufleistung von 150.000 km, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt. Die Garantie beginnt ab Übergabe des Fahrzeugs oder ab dem Datum der Erstzulassung, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt. Unabhängig davon beginnt die Laufzeit der Garantie, wenn das Fahrzeug durch deinen SEAT|CUPRA Partner in dem Gebiet des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz ausgeliefert, zugelassen oder genutzt wird.
Im Garantiefall beauftragt die SEAT S.A. die SEAT Deutschland GmbH bzw. die SEAT|CUPRA Servicepartner mit der Beseitigung des Mangels (Nachbesserung). Daher wende dich im Garantiefall bitte an einen SEAT|CUPRA Servicepartner.