Abbildungen zeigen Sonderausstattungen. Die aufgeführten Ausstattungen sind abhängig von Modell sowie Modellvariante erhältlich.
Fahrzeugpreis inkl. Überführungskosten, zzgl. Zulassungskosten.
¹ Ein Privatleasing-Angebot der SEAT Leasing, Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig, für Privatkunden. Bonität vorausgesetzt. Wird der Vertrag im Fernabsatz geschlossen, besteht ein Widerrufsrecht für Verbraucher. Nicht kombinierbar mit anderen Sonderaktionen. Überführungskosten in Höhe von 940,00 € werden separat berechnet. Zzgl. Zulassungskosten. Gültig bei Bestellung bis 30.09.2023 bei allen teilnehmenden CUPRA Garagen. Abb. zeigt Sonderausstattung.
Gilt für CUPRA Born 150 kW (204 PS) / 58 kWh:
Stromverbrauch kombiniert: 17,3-15,3 kWh/100 km; CO₂-Emissionen: 0 g/km; elektrische Reichweite bis zu 427km (WLTP-Werte)*. Fahrzeugpreis: 39.370,00 €; Überführungskosten 940,00 €; Gesamtpreis inkl. Überführungskosten 40.310,00 €; Laufzeit 48 Monate; jährliche Fahrleistung: 10.000 km; Sonderzahlung: 4.500,00 €***; 48 monatliche Leasingraten à 299,00 €.
Gilt für CUPRA Born 150 kW (204 PS) / 58 kWh:
Stromverbrauch kombiniert: 17,3-15,3 kWh/100 km; CO₂-Emissionen: 0 g/km; elektrische Reichweite bis zu 427km (WLTP-Werte)*. Fahrzeugpreis: 39.370,00 €; Überführungskosten 940,00 €; Gesamtpreis inkl. Überführungskosten 40.310,00 €; Laufzeit 48 Monate; jährliche Fahrleistung: 10.000 km; Sonderzahlung: 4.500,00 €***; 36 monatliche Leasingraten à 309,00 €.
Gilt für CUPRA Born 150 kW (204 PS) / 58 kWh:
Stromverbrauch kombiniert: 17,3-15,3 kWh/100 km; CO₂-Emissionen: 0 g/km; elektrische Reichweite bis zu 427km (WLTP-Werte)*. Fahrzeugpreis: 39.370,00 €; Überführungskosten 940,00 €; Gesamtpreis inkl. Überführungskosten 40.310,00 €; Laufzeit 48 Monate; jährliche Fahrleistung: 10.000 km; Sonderzahlung: 4.500,00 €***; 24 monatliche Leasingraten à 312,00 €.
⁴ CUPRA CARE enthält:
ReifenCARE: ReifenCARE ist eine Garantie, die sich auf die am Fahrzeug montierten Reifen zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrages bezieht. Die Höhe der Erstattung für den beschädigten Reifen richtet sich nach der Laufzeit zum Zeitpunkt des Schadens. Die Laufzeit von ReifenCARE richtet sich nach der gewählten Laufzeit von CUPRA CARE Plus.
Mobilitätsgarantie: 10 Jahre Basis-Services (wie Pannenhilfe vor Ort und Abschleppservice zum nächstgelegenen CUPRA Partner) ab Erstzulassung. Außerdem Zusatz- leistungen im Pannenfall (wie z. B. Ersatzwagen oder Hotelübernachtung) für 10 Jahre, solange die Inspektionsintervalle nach Herstellervorgabe beim teilnehmenden CUPRA Partner eingehalten werden.
Concierge Service: Bei Bedarf wird dich das Concierge Team wie ein „persönlicher Assistent“ per Telefon bei der Organisation deines Alltags unterstützen, und das rund um die Uhr.
Smart Mobility während der Herstellergarantie: Bezuschussung der Mobilhaltung für die Dauer der Reparatur innerhalb der Herstellergarantie (24 Monate), sofern ein Schaden im Sinne der Gewährleistung vorliegt. Pro Jahr max. 3 Tage Ersatzwagen oder dreimalige Nutzung von ÖPNV bzw. Hol- und Bringservice.
Folgende Leistungen werden nur in einer teilnehmenden CUPRA Service Garage durchgeführt:
(Für alle CUPRA Modelle und SEAT CUPRA Modelle ab Modelljahr 2019. Diese haben eine beschränkte Laufzeit von 5 Jahren, beginnend ab Erstzulassung des Fahrzeugs.)
Ersatzwagen bei Reparatur > 1 Std.: Für alle CUPRA Modelle und SEAT CUPRA Modelle ab Modelljahr 2019 bei Reparaturen, die eine Reparaturzeit von mehr als einer Stunde haben. Ausgeschlossen sind Wartungen und Inspektion. Ausschlaggebend für die Bereitstellung des Fahrzeuges ist die Fahrbereitschaft des Fahrzeuges. Das Fahrzeug gilt als fahrbereit/fahrsicher, wenn es am Straßenverkehr teilnehmen kann und ein Betrieb des Fahrzeuges nach der Straßenverkehrsordnung zulässig ist.
Fahrzeugaußenreinigung: Nach jedem Serviceereignis (Inspektion/ Ölwechsel) und nach jeder Reparatur. Darüber hinaus steht CUPRA Kunden auf Wunsch monatlich eine kostenlose Außen-Fahrzeugreinigung zu. Generell wird neben einer Eigenleistung des Partners auch die Herausgabe von Waschkarten und/oder Waschgutscheinen akzeptiert.
Funktionsflüssigkeitencheck: Jedem CUPRA Kunden steht auf Wunsch monatlich eine kostenlose Kontrolle der Funktionsflüssigkeiten (Scheibenwaschwasser und Motoröl) seines Fahrzeugs sowie ein kostenloses Auffüllen – falls erforderlich – zu. Die maximale Auffüllmenge ist auf 1 Liter begrenzt.
Kostenloser Hol- und Bringservice: Jedem CUPRA Kunden ist bei jedem Serviceereignis die Möglichkeit eines kostenlosen Hol- und Bringservice anzubieten.
Weitere Informationen zu CUPRA CARE Plus und den aktuellen Preisen beim teilnehmenden CUPRA Partner oder auf www.cupraofficial.de.
4.1 Aktuell verfügbar für alle MOD3-fähigen CUPRA ab Modelljahr 2021.
4.2 Ein Angebot der SEAT Leasing, Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig, für Privatkunden. Erhältlich beim teilneh- menden CUPRA Partner. Leistungen gebunden an die Vertragslaufzeit des Leasingvertrags bzw. Service-Management-Vertrags mit der SEAT Leasing. Diese Leistungen werden nur dann einkalkuliert und erbracht, wenn sie am individuellen Fahrzeug bezüglich Antriebsart und Ausstattung auch erforderlich sind. Bei Überschreiten der vereinbarten Gesamtfahrleistung entfällt der Leistungsanspruch des Kunden.
4.3 Die Ersatzmobilität umfasst den Anspruch auf eine begrenzte Übernahme der Kosten für Ersatzmobilität (z. B. Mietwagen). Der CUPRA Partner entscheidet über die Art der Ersatzmobilität. Die Ersatzmobilität gilt nur im Zusammenhang mit Leistungen, die durch Wartung & Teil-Verschleiß sowie Wartung & Voll-Verschleiß abgedeckt werden. Sie wird in Abhängigkeit von der vertraglich vereinbarten Gesamtfahrleistung für bis zu drei Tage je Vertragsjahr gewährt.
4.4 Bei einer Laufleistung bis 80.000 km.
4.5 Ein Angebot der SEAT Leasing, Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig, für Privatkunden, erhältlich beim teilnehmen- den CUPRA Partner. In Verbindung mit PrivatLeasing heißt die Dienstleistung Wartung & Verschleiß, in Verbindung mit Barkauf oder einer Finanzierung über die SEAT Bank, Zweigniederlassung der Volkswagen Bank GmbH, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig, heißt die Dienstleistung Fleet Service & Care. Diese Leistungen werden nur dann einkalkuliert und erbracht, wenn sie am individuellen Fahrzeug bezüglich Antriebsart und Ausstattung auch erforderlich sind.
4.6 CUPRA CARE BUSINESS PLUS: CUPRA CARE Business Plus erweitert CUPRA CARE um Leistungen der SEAT Leasing, Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig
Diese Leistungen sind gebunden an die Vertragslaufzeit des Leasingvertrags bzw. Service-Management-Vertrags mit der SEAT Leasing. Bei Überschreiten der vereinbarten Gesamtfahrleistung entfällt der Leistungsanspruch des Kunden. Nur für gewerbliche Kunden mit und ohne Großkundenvertrag. Ausgenommen sind Taxi / Mietwagenunternehmen und Fahrschulen. Beim teilnehmenden CUPRA Partner.
CUPRA CARE BUSINESS Plus enthält:
Wartung & Verschleiß (Gilt für eine Laufzeit von wahlweise 12 bis 48 Monaten oder einer maximalen Gesamtfahrleistung von 100.000 km bei 12 und 18 Monaten, 90.000km bei 24 Monaten, 30.000km bei 30 Monaten, 60.000km bei 36 Monaten, 50.000km bei 42 Monaten, 45.000km bei 48 Monaten.);
Werkstatt-Ersatzmobilität (Anspruch auf eine begrenzte Kostenübernahme für Ersatzmobilität, z.B. Mietwagen, bei geplanten Werkstattaufenthalten, die über die Konzernhandelsorganisation bezogen werden kann. Die Ersatzmobilität gilt nur in Zusammenhang mit Leistungen, die durch die Dienstleistung Inspektion & Verschleiß abgedeckt werden. Die Dauer der Ersatzmobilität richtet sich nach der vereinbarten Gesamtfahrleistung. Die Entscheidung über die Art der Ersatzmobilität obliegt dem jeweiligen Handelspartner.);
CUPRA CARE: Ein Angebot der SEAT Deutschland GmbH, Max-Planck-Straße 3–5, 64331 Weiterstadt.
* Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach dem gesetzlich vorgeschriebenen WLTP-Verfahren (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure) ermittelt, das ab dem 1. September 2018 schrittweise das frühere NEFZ-Verfahren (neuer europäischer Fahrzyklus) ersetzte.
Der Gesetzgeber arbeitet an einer Novellierung der Pkw-EnVKV und empfiehlt in der Zwischenzeit für Fahrzeuge, die nicht mehr auf Grundlage des NEFZ-Verfahrens homologiert werden können, die Angabe der WLTP-Werte, welche wegen der realistischeren Prüfbedingungen in vielen Fällen höher sind als die nach dem früheren NEFZ-Verfahren. Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter www.seat.de/ueber-seat/wltp-standard.html.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen, spezifischen CO₂-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO₂-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern-Scharnhausen oder unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.
** Sonderzahlung des Leasingnehmers, welche einer möglichen staatlichen Förderung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Höhe von 4.500,- € entspricht (Bundesanteil). Der Herstelleranteil in Höhe von 2.677,50 € brutto ist bereits bei der Leasingrate in Abzug gebracht. Der Bundesanteil ist durch den Leasingnehmer zu beantragen und wird an diesen ausbezahlt. Die Auszahlung erfolgt erst nach positivem Bescheid. Der Leasingnehmer hat die Sonderzahlung in Höhe von 4.500,00 € unabhängig von der Bewilligung und Auszahlung des Bundesanteils an die Leasinggeberin zu leisten. Die staatliche Förderung endet grundsätzlich mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, aktuell spätestens am 31.12.2023. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Für alle CUPRA Born Bestellungen privater Endkunden bis zum 30.09.2023 und voraussichtlichem Auslieferungstermin bis zum 31.12.2023 sichert dir jedoch die SEAT Deutschland GmbH den Erhalt der für das Jahr 2023 geltenden Fördersumme zu, sofern du unverzüglich nach der Zulassung des Fahrzeugs den BAFA-Förderantrag ordnungsgemäß unter www.bafa.de stellst. Sollte sich der Auslieferungstermin verschieben und die für die Fördersumme erforderliche Zulassung nicht mehr bis 31.12.2023 möglich sein, übernimmt die SEAT Deutschland GmbH sowohl für den Bundes- als auch Herstelleranteil den Differenzbetrag zwischen der für das Jahr 2023 und der für das Jahr 2024 geltenden Fördersumme. Hiervon ausgenommen sind Bestellungen mit einem im Voraus geplanten Auslieferungstermin nach dem 31.12.2023.