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CUPRA RückgabeSchutz

Leasing RückgabeSchutz

  

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Leasing RückgabeSchutz

 

Deine Leasingzeit nähert sich dem Ende? Dann machst du dir vielleicht Gedanken darüber, ob dein CUPRA bei der Rückgabe zusätzliche Kosten verursachen wird. Mit dem Leasing RückgabeSchutz kannst du dich entspannt zurücklehnen. Selbst wenn dein Leasingfahrzeug Schäden aufweist, die über normale Gebrauchsspuren hinausgehen, bist du abgesichert. 

 
 
Der RückgabeSchutz ergänzt deine bestehende Kfz-Kaskoversicherung und gibt dir die Gewissheit, dass du dein Fahrzeug ohne Bedenken zurückgeben kannst. Sorge jetzt mit dem RückgabeSchutz vor und gib deinen CUPRA ganz gelassen bei der CUPRA Garage ab.

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Deine Vorteile

 

Der RückgabeSchutz bietet dir finanzielle Absicherung für bis zu 10 Schäden an deinem Leasingfahrzeug – und das für einen attraktiven monatlichen Beitrag.

Die maximale Deckungssumme pro Leasingvertrag beträgt 3.000 Euro insgesamt und bis zu 300 Euro pro Einzelschadenposition.

Versichert sind Gebrauchsspuren und übermäßige Beanspruchungen. Konkret sind das:

 

 

  • Lackschäden (mit Ausnahme von Hagelschäden, Korrosionsschäden und Schäden durch Beklebungen)
  • Kratzer (mit Ausnahme von Schäden an Bremsscheiben, Scheiben und Beleuchtung)
  • Dellen (Wölbungen nach innen) mit Ausnahme von Hagelschäden
  • Beulen (Wölbungen nach außen)
  • Innen- und Kofferraumschäden
  • Felgenschäden

Im Schadensfall profitierst du von einer unkomplizierten Schadensabwicklung auf Basis des Rückgabegutachtens. So kannst du dich entspannt zurücklehnen und weißt, dass alles in besten Händen ist.

RückgabeSchutz berechnen

LEASINGANGEBOTE

  

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Was ist nicht versichert?

 

Der gewöhnliche Verschleiß Deines Fahrzeugs, wie zum Beispiel laufleistungsbedingte Steinschläge oder leichte Abnutzungen im Innenraum, sind nicht im RückgabeSchutz enthalten.

Wenn du bereits vor Vertragsbeginn Schäden an deinem gebrauchten Leasingfahrzeug hattest, sind diese nicht abgedeckt.

Schäden, die dir über deine Teil- oder Vollkaskoversicherung entschädigt wurden, sind nicht versichert.

Minderwerte, für die der Leasinggeber bereits eine Entschädigung erhalten hat, werden nicht erneut übernommen.

 

 

Schäden, die auf Serien-, Konstruktions- und Fertigungsfehler zurückzuführen sind oder die einem Dritten, wie beispielsweise dem Hersteller, Lieferanten oder Werkunternehmer, zuzuschreiben sind, sind nicht Teil des Schutzes.

Gleiches gilt, wenn eine Garantie-, Versicherungs- oder Kostenübernahmezusage, beispielsweise ein Kulanzversprechen, in Kraft tritt.

Auch vorsätzlich herbeigeführte Schäden sind nicht durch den Leasing RückgabeSchutz abgedeckt.

FAQ


Mit dem RückgabeSchutz bist Du bei der Rückgabe Deines Leasingfahrzeugs zusätzlich abgesichert. Wenn ein Gutachter Schäden feststellt, zum Beispiel übermäßige Gebrauchsspuren oder Abnutzungen, und der Leasinggeber Ausgleichsansprüche gegen dich geltend machen kann, musst du dir keine finanziellen Sorgen machen. Der Rückgabeschutz kommt für die entstehenden Kosten auf. Dafür zahlst du eine geringe monatliche Rate während der Laufzeit deines Leasingvertrags.


Mit dem Leasing RückgabeSchutz brauchst du dir keine Sorgen mehr um mögliche finanzielle Verluste bei der Rückgabe Deines Leasingfahrzeugs machen. Falls bei der Überprüfung durch einen Gutachter Schäden am Auto festgestellt werden, für die du haftbar gemacht werden könntest, tritt der Rückgabeschutz in Kraft. Für folgende Schadenkategorien übernimmt die Versicherung die entstehenden Kosten:

  • Lackschäden (mit Ausnahme von Hagelschäden, Korrosionsschäden, Schäden durch Beklebungen der Karosserie)
  • Kratzer (mit Ausnahme von Schäden an Bremsscheiben, Scheiben und Beleuchtung)
  • Dellen (Wölbungen nach innen) mit Ausnahme von Hagelschäden
  • Beulen (Wölbungen nach außen)
  • Innenraumschäden
  • Felgenschäden

Bei der Rückgabe erfasst ein Gutachter alle Schäden am Fahrzeug und bewertet die Kosten für die Reparatur. Pro Schadenposition übernimmt der Rückgabeschutz bis zu 300 Euro und insgesamt bis zu 3.000 Euro pro Leasingfahrzeug.


Der Leasing RückgabeSchutz schützt private Leasingfahrzeuge, die in Deutschland zugelassen sind.


Dein Leasing RückgabeSchutz gilt für die gesamte Laufzeit deines Leasingvertrags, vorausgesetzt, dass dieser für mindestens 24 Monate abgeschlossen wurde. Du musst dir also keine Gedanken darüber machen, dass der Rückgabeschutz vorzeitig ausläuft. Sollte sich die Leasing-Laufzeit Deines CUPRA Leasingfahrzeugs verlängern, bleibt der Rückgabeschutz automatisch bestehen, bis du das Fahrzeug zurückgibst. 

 


Nachdem du deinen Versicherungsschein für den Leasing RückgabeSchutz erhalten hast, zahlst du deinen Erstbeitrag innerhalb von zwei Wochen. Im Versicherungsschein erfährst Du auch, wann du deine Folgebeiträge leisten musst.


Um den vollen Schutz deines Leasing RückgabeSchutzes zu erhalten, ist es wichtig, dass du das Antragsformular zu Beginn vollständig und wahrheitsgemäß ausfüllst. Nach Abschluss des Vertrags bist du verpflichtet, den Erstbeitrag sowie die monatlichen Folgebeiträge fristgerecht und vollständig zu bezahlen. Bitte beachte, dass du eine gültige Fahrerlaubnis besitzen musst, wenn du mit deinem CUPRA Leasingauto fährst, um in den Genuss des Versicherungsschutzes zu kommen.


Mehr

Abbildungen zeigen Sonderausstattungen. Die aufgeführten Ausstattungen sind abhängig von Modell sowie Modellvariante erhältlich. 

Alle Preisangaben verstehen sich als unverbindliche Preisempfehlung der SEAT Deutschland GmbH, Max-Planck-Str. 3–5 in 64331 Weiterstadt zzgl. Überführungs- und Zulassungskosten.

¹ Ein PrivatLeasing-Angebot der SEAT Leasing, Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig, für Privatkunden und Leasingverträge mit 48 Monaten Laufzeit. Bonität vorausgesetzt. Wird der Vertrag im Fernabsatz geschlossen, besteht ein Widerrufsrecht für Verbraucher. Dieses Angebot ist nicht kombinierbar mit anderen Sonderaktionen. Inkl. Überführungskosten. Zzgl. Zulassungskosten. Gültig bis 30.06.2024 bei allen teilnehmenden CUPRA Partnern.

 

Gilt für CUPRA Formentor 1.5 TSI 110 kW (150 PS):

Kraftstoffverbrauch Benzin, kombiniert 6,3 l/100 km; CO₂-Emissionen, kombiniert 142 g/km; CO2-Klasse: E. Fahrzeugpreis (UVP): 38.350,00 €; Laufzeit 48 Monate; jährliche Fahrleistung: 10.000 km; Sonderzahlung: 1.000,00 €; 48 monatliche Leasingraten à 299,00 €.


Gilt für CUPRA Leon 1.5 TSI 110kW (150 PS): 
Kraftstoffverbrauch Benzin: kombiniert 5,9 l/100 km; CO₂-Emissionen: kombiniert 134 g/km CO2-Klasse: D-E. Fahrzeugpreis (UVP): 35.040,00 € ; Laufzeit 48 Monate; jährliche Fahrleistung: 10.000 km; Sonderzahlung: 1.000,00 €; 48 monatliche Leasingraten à 289,00 €.

 

Gilt für CUPRA Leon Sportstourer 1.5 TSI 110 kW (150 PS): 
Kraftstoffverbrauch (kombiniert): 6,0 l/100km; CO2-Emissionen (kombiniert): 136 g/km; CO2-Klasse: E. Fahrzeugpreis (UVP): 36.765,00 €; Laufzeit 48 Monate; jährliche Fahrleistung: 10.000 km; Sonderzahlung: 1.000,00 €; 48 monatliche Leasingraten à 295,00 €.


Gilt für CUPRA Ateca 1.5 TSI 110 kW (150 PS): 
Kraftstoffverbrauch Benzin: kombiniert 6,8 l/100 km; CO₂-Emissionen: kombiniert: 153 g/km; CO2-Klasse: E-F. Fahrzeugpreis (UVP): 43.380,00 €; Laufzeit 48 Monate; jährliche Fahrleistung: 10.000 km; Sonderzahlung: 1.000,00 €; 48 monatliche Leasingraten à 349,00 €.

 

Ein PrivatLeasing-Angebot der SEAT Leasing, Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig, für Privatkunden und Leasingverträge mit 48 Monaten Laufzeit. Bonität vorausgesetzt. Wird der Vertrag im Fernabsatz geschlossen, besteht ein Widerrufsrecht für Verbraucher. Dieses Angebot ist nicht kombinierbar mit anderen Sonderaktionen. Zzgl. Überführungs- und Zulassungskosten. Gültig bis 30.04.2024 bei allen teilnehmenden CUPRA Partnern.

 

Gilt für CUPRA Born 150 kW (204 PS) / 58 kWh:

Stromverbrauch (kombiniert): 17,4-15,3 kWh/100 km; CO₂-Emissionen: (kombiniert): 0 g/km; eCO2-Klasse: A. Fahrzeugpreis (UVP) 40.150,00 €; Laufzeit 48 Monate; jährliche Fahrleistung: 10.000 km; Überführungskosten: 1.160€; 24 monatliche Leasingraten à 249,00 €.

 

 

² Bonität vorausgesetzt

 

* Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach dem gesetzlich vorgeschriebenen WLTP-Verfahren (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure) ermittelt, das ab dem 1. September 2018 schrittweise das frühere NEFZ-Verfahren (neuer europäischer Fahrzyklus) ersetzte.

Der Gesetzgeber arbeitet an einer Novellierung der Pkw-EnVKV und empfiehlt in der Zwischenzeit für Fahrzeuge, die nicht mehr auf Grundlage des NEFZ-Verfahrens homologiert werden können, die Angabe der WLTP-Werte, welche wegen der realistischeren Prüfbedingungen in vielen Fällen höher sind als die nach dem früheren NEFZ-Verfahren. Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ findest du unter www.seat.de/ueber-seat/wltp-standard.html.

Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen, spezifischen CO₂-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO₂-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern-Scharnhausen oder unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist. 

 

Vorsorgen. Dank Leasing RückgabeSchutz.