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CONCIERGE SERVICE

Persönlich. Zu Diensten.

Manche Menschen sind Motoren. Beweger. Sie pushen Prozesse. Träume. Erreichen, was sie wollen. Auch weil sie wissen, wie man Dinge delegiert. In einer fremden Stadt finden sie das beste Hotel, auch wenn sie noch nie dort waren. Sie drücken einfach die richtigen Knöpfe. So wie den Infos-Button in deinem CUPRA. Mit ihm erreichst du den Concierge Service. Deinen persönlichen Ansprechpartner. Ihm kannst du Aufgaben delegieren. Und als Teil von CUPRA CARE ist er kostenlos⁴ für dich. Es bedarf lediglich der Aktivierung von CUPRA CONNECT³.

Antworten sind wichtiger als Fragen.

Fragen lassen sich delegieren. Nach der einmaligen Aktivierung von CUPRA CONNECT³ genügt ein Knopfdruck in deinem CUPRA. Und du erreichst den CUPRA Concierge. Er öffnet dir Türen zu Veranstaltungen, zu denen nur diejenigen Zutritt haben, die die richtigen Knöpfe drücken. Es ist deine Entscheidung. Dein Weg. Nutze den vollen CUPRA Concierge Service. 

Du willst mehr? Alle Antworten zu CUPRA CARE. Im FAQ.

Viel Leistung. Keine Kosten.

³ CUPRA CONNECT mobile Online-Dienste (CUPRA CONNECT) ist ein digitales Produkt der SEAT S.A., Autovía A-2, km 585, 08760 Martorell und besteht aus einem oder mehreren Dienstepaketen entsprechend den gebuchten Leistungen. Diese Dienstepakete sind fahrzeugbezogen und erfordern ein hierfür ausgestattetes Fahrzeug der Marke CUPRA. Voraussetzung für die Bereitstellung von CUPRA CONNECT ist eine aktive Datenverbindung zwischen Fahrzeug und Datenserver. Die Nutzung der Online-Dienste wird über eine integrierte Internetverbindung ermöglicht. Zur Nutzung von CUPRA CONNECT ist eine Online-Registrierung in der CUPRA CONNECT App mit der CUPRA ID erforderlich. Des Weiteren ist ein separater CUPRA CONNECT Vertrag mit SEAT S.A. online abzuschließen. Die damit verbundenen, innerhalb Europas anfallenden Datenkosten werden im Rahmen der Netzabdeckung mit Ausnahme der im In-Car App Store geladenen Apps und Webradio von der SEAT S.A. getragen. Für die Nutzung, der im In-Car App Store geladenen Apps und Webradio sowie des WLAN-Hotspots, können kostenpflichtige Datenpakete über den externen Mobilfunkpartner CUBIC Telecom bezogen und im Bereich der Netzabdeckung innerhalb zahlreicher europäischer Länder genutzt werden. Alternativ ist die Nutzung, der im In-Car App Store geladenen Apps und Webradio, über ein mobiles Endgerät (z.B. Smartphone) mit der Fähigkeit, als mobiler WLAN-Hotspot zu agieren, möglich. In diesem Fall sind die entsprechenden Dienste nur mit einem bestehenden oder separat abzuschließenden Mobilfunkvertrag zwischen Ihnen und Ihrem Mobilfunkprovider und nur innerhalb der Abdeckung des jeweiligen Mobilfunknetzes verfügbar. Zur Nutzung der kostenfreien CUPRA CONNECT App wird ein Smartphone mit iOS- oder Android-Betriebssystem und eine SIM-Karte mit Datenoption mit einem bestehenden oder separat abzuschließenden Mobilfunkvertrag zwischen Ihnen und Ihrem Mobilfunkprovider benötigt. Durch den Versand oder Empfang von Datenpaketen über das Internet können Kosten, insbesondere im Ausland (z.B. Roaming-Gebühren), entstehen. Informationen zu Mobilfunk-Tarif-Bedingungen erhalten Sie bei Ihrem Mobilfunkanbieter. Die Verfügbarkeit von CUPRA CONNECT kann länderabhängig unterschiedlich ausfallen. Die Online-Dienste stehen für die jeweils vereinbarte Vertragslaufzeit zur Verfügung und können während der Vertragslaufzeit inhaltlichen Änderungen unterliegen, bzw. eingestellt werden. Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die CUPRA CONNECT Mobile Online Services der SEAT, S.A..

 

⁴ CUPRA CARE enthält:

5 Jahre Garantie: SEAT S.A. („Garantiegeber“) gewährt allen Erstkäufern („Garantienehmer“) kostenlos eine 5-jährige Herstellergarantie für sämtliche Neufahrzeuge der Marke CUPRA, die ab dem 21.12.2023 neu ab Werk in Deutschland bestellt werden, hinsichtlich aller Mängel in Werkstoff und Werkarbeit („CUPRA Neuwagengarantie“). Die Laufzeit der Garantie beträgt mindestens zwei Jahre ohne Kilometerbeschränkung und endet nach fünf Jahren oder einer maximalen Gesamtlaufleistung von 150.000 km, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt. Die Garantie beginnt ab Übergabe des Fahrzeugs oder ab dem Datum der Erstzulassung, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt. Unabhängig davon beginnt die Laufzeit der Garantie, wenn das Fahrzeug durch deinen SEAT|CUPRA Partner in dem Gebiet des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz ausgeliefert, zugelassen oder genutzt wird.

Im Garantiefall beauftragt die SEAT S.A. die SEAT Deutschland GmbH bzw. die SEAT|CUPRA Servicepartner mit der Beseitigung des Mangels (Nachbesserung). Daher wende dich im Garantiefall bitte an einen SEAT|CUPRA Servicepartner.

 

ReifenCARE: ReifenCARE ist eine Garantie, die sich auf die am Fahrzeug montierten Reifen zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrages bezieht. Die Höhe der Erstattung für den beschädigten Reifen richtet sich nach der Laufzeit zum Zeitpunkt des Schadens. Die Laufzeit von ReifenCARE richtet sich nach der gewählten Laufzeit von CUPRA CARE Plus.

Mobilitätsgarantie: 10 Jahre Basis-Services (wie Pannenhilfe vor Ort und Abschleppservice zum nächstgelegenen CUPRA Partner) ab Erstzulassung. Außerdem Zusatz- leistungen im Pannenfall (wie z. B. Ersatzwagen oder Hotelübernachtung) für 10 Jahre, solange die Inspektionsintervalle nach Herstellervorgabe beim teilnehmenden CUPRA Partner eingehalten werden.

Concierge Service: Bei Bedarf wird dich das Concierge Team wie ein „persönlicher Assistent“ per Telefon bei der Organisation deines Alltags unterstützen, und das rund um die Uhr.

Smart Mobility während der Herstellergarantie: Bezuschussung der Mobilhaltung für die Dauer der Reparatur innerhalb der Herstellergarantie (24 Monate), sofern ein Schaden im Sinne der Gewährleistung vorliegt. Pro Jahr max. 3 Tage Ersatzwagen oder dreimalige Nutzung von ÖPNV bzw. Hol- und Bringservice.

 

Folgende Leistungen werden nur in einer teilnehmenden CUPRA Service Garage durchgeführt:
(Für alle CUPRA Modelle und SEAT CUPRA Modelle ab Modelljahr 2019. Diese haben eine beschränkte Laufzeit von 5 Jahren, beginnend ab Erstzulassung des Fahrzeugs.)

Ersatzwagen bei Reparatur > 1 Std.: Für alle CUPRA Modelle und SEAT CUPRA Modelle ab Modelljahr 2019 bei Reparaturen, die eine Reparaturzeit von mehr als einer Stunde haben. Ausgeschlossen sind Wartungen und Inspektion. Ausschlaggebend für die Bereitstellung des Fahrzeuges ist die Fahrbereitschaft des Fahrzeuges. Das Fahrzeug gilt als fahrbereit/fahrsicher, wenn es am Straßenverkehr teilnehmen kann und ein Betrieb des Fahrzeuges nach der Straßenverkehrsordnung zulässig ist.

Fahrzeugaußenreinigung: Nach jedem Serviceereignis (Inspektion/ Ölwechsel) und nach jeder Reparatur. Darüber hinaus steht CUPRA Kunden auf Wunsch monatlich eine kostenlose Außen-Fahrzeugreinigung zu. Generell wird neben einer Eigenleistung des Partners auch die Herausgabe von Waschkarten und/oder Waschgutscheinen akzeptiert.

Funktionsflüssigkeitencheck: Jedem CUPRA Kunden steht auf Wunsch monatlich eine kostenlose Kontrolle der Funktionsflüssigkeiten (Scheibenwaschwasser und Motoröl) seines Fahrzeugs sowie ein kostenloses Auffüllen – falls erforderlich – zu. Die maximale Auffüllmenge ist auf 1 Liter begrenzt.

Kostenloser Hol- und Bringservice: Jedem CUPRA Kunden ist bei jedem Serviceereignis die Möglichkeit eines kostenlosen Hol- und Bringservice anzubieten. 

Weitere Informationen zu CUPRA CARE Plus und den aktuellen Preisen beim teilnehmenden CUPRA Partner oder auf www.cupraofficial.de. 

4.1 Aktuell verfügbar für alle MOD3-fähigen CUPRA ab Modelljahr 2021.

4.2 Ein Angebot der SEAT Leasing, Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig, für Privatkunden. Erhältlich beim teilneh- menden CUPRA Partner. Leistungen gebunden an die Vertragslaufzeit des Leasingvertrags bzw. Service-Management-Vertrags mit der SEAT Leasing. Diese Leistungen werden nur dann einkalkuliert und erbracht, wenn sie am individuellen Fahrzeug bezüglich Antriebsart und Ausstattung auch erforderlich sind. Bei Überschreiten der vereinbarten Gesamtfahrleistung entfällt der Leistungsanspruch des Kunden.

4.3 Die Ersatzmobilität umfasst den Anspruch auf eine begrenzte Übernahme der Kosten für Ersatzmobilität (z. B. Mietwagen). Der CUPRA Partner entscheidet über die Art der Ersatzmobilität. Die Ersatzmobilität gilt nur im Zusammenhang mit Leistungen, die durch Wartung & Teil-Verschleiß sowie Wartung & Voll-Verschleiß abgedeckt werden. Sie wird in Abhängigkeit von der vertraglich vereinbarten Gesamtfahrleistung für bis zu drei Tage je Vertragsjahr gewährt.

4.4 Bei einer Laufleistung bis 80.000 km.

4.5 Ein Angebot der SEAT Leasing, Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig, für Privatkunden, erhältlich beim teilnehmen- den CUPRA Partner. In Verbindung mit PrivatLeasing heißt die Dienstleistung Wartung & Verschleiß, in Verbindung mit Barkauf oder einer Finanzierung über die SEAT Bank, Zweigniederlassung der Volkswagen Bank GmbH, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig, heißt die Dienstleistung Fleet Service & Care. Diese Leistungen werden nur dann einkalkuliert und erbracht, wenn sie am individuellen Fahrzeug bezüglich Antriebsart und Ausstattung auch erforderlich sind.

4.6 CUPRA CARE BUSINESS PLUS: CUPRA CARE Business Plus erweitert CUPRA CARE um Leistungen der SEAT Leasing, Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig

Diese Leistungen sind gebunden an die Vertragslaufzeit des Leasingvertrags bzw. Service-Management-Vertrags mit der SEAT Leasing. Bei Überschreiten der vereinbarten Gesamtfahrleistung entfällt der Leistungsanspruch des Kunden. Nur für gewerbliche Kunden mit und ohne Großkundenvertrag. Ausgenommen sind Taxi / Mietwagenunternehmen und Fahrschulen. Beim teilnehmenden CUPRA Partner. 

CUPRA CARE BUSINESS Plus enthält:

Wartung & Verschleiß (Gilt für eine Laufzeit von wahlweise 12 bis 48 Monaten oder einer maximalen Gesamtfahrleistung von 100.000 km bei 12 und 18 Monaten, 90.000km bei 24 Monaten, 30.000km bei 30 Monaten, 60.000km bei 36 Monaten, 50.000km bei 42 Monaten, 45.000km bei 48 Monaten.);

Werkstatt-Ersatzmobilität (Anspruch auf eine begrenzte Kostenübernahme für Ersatzmobilität, z.B. Mietwagen, bei geplanten Werkstattaufenthalten, die über die Konzernhandelsorganisation bezogen werden kann. Die Ersatzmobilität gilt nur in Zusammenhang mit Leistungen, die durch die Dienstleistung Inspektion & Verschleiß abgedeckt werden. Die Dauer der Ersatzmobilität richtet sich nach der vereinbarten Gesamtfahrleistung. Die Entscheidung über die Art der Ersatzmobilität obliegt dem jeweiligen Handelspartner.);

CUPRA CARE: Ein Angebot der SEAT Deutschland GmbH, Max-Planck-Straße 3–5, 64331 Weiterstadt.

 

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