E-Auto-Förderung 2026.

Mit einer staatlichen Förderung von bis zu 6.000 €. Beim Kauf oder Leasing von förderbaren Neuwagen.⁴

Zwei CUPRA Tavascan Elektrofahrzeuge stehen auf einem Parkdeck, eines wird über ein Ladekabel geladen, das andere ist vertikal an einer Betonwand positioniert.

DEIN EINSTIEG. IN E-MOBILITY.

Die staatliche E-Auto-Förderung ist beschlossen und gilt für ab dem 1. Januar 2026 neu zugelassene Elektro- und Plug-In-Hybrid-Neuwagen.  Private Haushalte werden mit bis zu 6.000 € bei vollelektrischen Fahrzeugen und bis zu 4.500 € bei Plug-in Hybriden unterstützt.⁴ Ein großer Schritt. Für alle, die über den Einstieg in Elektromobilität nachdenken.

INFORMIEREN. UMSTEIGEN. PROFITIEREN.

Einkommensgrenzen

Bis 90.000 €

Die allgemeine Einkommensgrenze für die Förderung liegt bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von 80.000 €.

 

Die Einkommensgrenze verschiebt sich für bis zu zwei Kinder (unter 18 Jahren) um 5.000 € je Kind nach oben. Sie liegt bei Familien mit zwei oder mehr Kindern damit bei maximal 90.000 €.

Basisförderung

Bis zu 3.000 €

Wer einen förderfähigen Neuwagen kauft oder least, erhält 3.000 € bei Elektrofahrzeugen und 1.500 € bei Plug‑in‑Hybriden. Letztere dürfen höchstens 60 g CO₂ pro km ausstoßen oder müssen eine elektrische Reichweite von mindestens 80 km aufweisen. 

Förderung für Familien

500 € pro Kind

Wer Kinder hat, erhält pro Kind einen weiteren Bonus von 500 €. Insgesamt aber höchstens 1.000 €.

Soziale Staffelung

Bis zu 2.000 € extra

Für zu versteuernde Haushaltseinkommen bis 60.000 € gibt es einen Aufschlag von 1.000 €, für Einkommen bis 45.000 € einen weiteren von 1.000 €.

CUPRA e-HYBRIDE und vollelektische Modelle

Alle ELEKTRO e-HYBRID
Neuer Raval

Neuer Raval

ELEKTRO

Leasing ab
275 €/mtl.²
Elektrische Reichweite³
444 km
Der neue Born

Der neue Born

ELEKTRO

Leasing ab
309 €/mtl.²
Elektrische Reichweite³
379-594 km
Tavascan

Tavascan

ELEKTRO

Leasing ab
349 €/mtl.²
Elektrische Reichweite³
477-553 km
Formentor

Formentor

e-HYBRID

Leasing ab
366 €/mtl.²
Elektrische Reichweite³
114-126 km
Terramar

Terramar

e-HYBRID

Leasing ab
507 €/mtl.²
Elektrische Reichweite³
110-118 km
Leon

Leon

e-HYBRID

Leasing ab
427 €/mtl.²
Elektrische Reichweite³
122-131 km
Leon Sportstourer

Leon Sportstourer

e-HYBRID

Leasing ab
429 €/mtl.²
Elektrische Reichweite³
121-130 km
CUPRA Tavascan Elektroauto in urbaner Architektur, Draufsicht mit zwei Personen im Vordergrund.

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FRAGEN. UND ANTWORTEN.

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm ist auf Kauf oder Leasing von Neuwagen ausgerichtet. Förder-Anträge sind ab Mai 2026 online möglich.

Förderfähig sind beim Start der Förderung alle erstmals im Inland zugelassenen Neufahrzeuge der Fahrzeugklasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb, batterieelektrischem Antrieb mit Range-Extender oder mit Plug-in-Hybrid-Antrieb sowie Brennstoffzellenfahrzeuge.

Wann startet die Förderung?

Förderfähig sind Fahrzeuge, die nach dem 01. Januar 2026 neu zugelassen werden. Förder-Anträge ab seit Mai 2026 online möglich. Das Antragsverfahren läuft über das Portal der Förderzentrale Deutschland (Infos unter foerderzentrale.gov.de). Die Förderung kann rückwirkend beantragt werden. Entscheidend ist das Datum der Neuzulassung nach dem 1. Januar 2026.

Wer kann die Förderung beantragen?
  • Die neue E-Auto-Förderung unterstützt Privatpersonen beim Kauf oder beim Leasing eines erstmals im Inland zugelassenen Neufahrzeugs der EU-Fahrzeugklasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb oder bestimmten Fahrzeugen mit extern aufladbarem Hybridantrieb (Plug-in-Hybride sowie sog. Range-Extender). Die festgelegte Einkommensgrenze liegt bei maximal 80.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen. Die Einkommensgrenze verschiebt sich für bis zu zwei Kinder (unter 18 Jahren) um 5.000 Euro je Kind nach oben. Sie liegt bei Familien mit zwei oder mehr Kindern damit bei maximal 90.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen.
  • Nachweis des Haushaltseinkommens: Die Höhe des zu versteuernden Einkommens ergibt sich aus dem Durchschnitt der beiden jeweils aktuellsten Steuerbescheide, die maximal drei Kalenderjahre alt sein dürfen. Für einen Förderantrag Anfang 2026 können Sie demnach den Durchschnitt des zu versteuernden Einkommens der Steuerbescheide 2024 und 2023 ansetzen.
  • Für verheiratete AntragstellerInnen, solche in eingetragenen Lebenspartnerschaften sowie solche in eheähnlichen Gemeinschaften wird das zu versteuernde Einkommen der Partnerin oder des Partners hinzuaddiert (sofern nicht bereits im Rahmen des Steuerbescheids des Antragstellers gemeinsam veranlagt).
  • Details der Berechnungsgrundlage, das Vorgehen für Antragsteller ohne Einkommenssteuerbescheid sowie die genaue Berücksichtigung von Kindern sind der Förderrichtlinie zu entnehmen.
Gibt es eine Mindesthaltedauer?

Die Förderung sieht eine Mindesthaltedauer für Kauf und Leasing vor. Sie beträgt 36 Monate ab der Erstzulassung. Innerhalb dieser Zeit darf das Fahrzeug auch nicht in ein Betriebsvermögen eingelegt werden. Die Förderung richtet sich gezielt an Privatpersonen, die ein Fahrzeug tatsächlich im Alltag nutzen wollen. Ohne Haltedauer könnten zum Beispiel Autos mit Förderung gekauft und sofort mit Gewinn weiterverkauft werden.

 

Stand: 19.05.2026

Quelle: bundesumweltministerium.de

Abbildungen zeigen Sonderausstattungen. Die aufgeführten Ausstattungen sind abhängig von Modell sowie Modellvariante erhältlich.

 

Bei allen als UPE / UVP gekennzeichneten Preisen handelt es sich um unverbindliche Preisempfehlungen der CUPRA SEAT Deutschland GmbH, Max-Planck-Str. 3–5 in 64331 Weiterstadt zzgl. Überführungs- und Zulassungskosten.

 

Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach dem gesetzlich vorgeschriebenen WLTP-Verfahren (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure) ermittelt.

 

CUPRA Terramar VZ 1.5 e-HYBRID 200 kW (272 PS): Kraftstoffverbrauch (gewichtet kombiniert): 1,6-1,8 l/100 km; Stromverbrauch (gewichtet kombiniert): 13,8-14,8 kWh/100 km; Kraftstoffverbrauch (bei entladener Batterie): 5,7-6,1 l/100 km; CO₂-Emissionen (gewichtet  kombiniert): 37-42 g/km; CO₂-Klasse (gewichtet kombiniert): B; CO₂-Klasse (bei entladener Batterie): D-E

 

CUPRA Formentor VZ 1.5 e-HYBRID 200 kW (272 PS): Kraftstoffverbrauch (gewichtet kombiniert): 1,6-1,7 l/100 km; Stromverbrauch (gewichtet kombiniert): 13,6-13,9 kWh/100 km; Kraftstoffverbrauch (bei entladener Batterie): 5,6-5,7 l/100 km; CO₂-Emissionen (gewichtet kombiniert): 36-38 g/km; CO₂-Klasse (gewichtet kombiniert): B; CO₂-Klasse (bei entladener Batterie): D

 

CUPRA Leon VZ 1.5 e-HYBRID 200 kW (272 PS):  Kraftstoffverbrauch (gewichtet kombiniert): 1,4-1,5 l/100 km; Stromverbrauch (gewichtet kombiniert): 13,4-13,6 kWh/100 km; Kraftstoffverbrauch (bei entladener Batterie): 5,3-5,5 l/100 km; CO₂-Emissionen (gewichtet kombiniert): 32-34 g/km; CO₂-Klasse (gewichtet kombiniert): B; CO₂-Klasse (bei entladener Batterie): D 

 

CUPRA Leon Sportstourer VZ 1.5 e-HYBRID 200 kW (272 PS): Kraftstoffverbrauch (gewichtet kombiniert): 1,4-1,5 l/100 km; Stromverbrauch (gewichtet kombiniert): 13,4-13,6 kWh/100 km; Kraftstoffverbrauch (bei entladener Batterie): 5,5-5,6 l/100 km; CO₂-Emissionen (gewichtet kombiniert): 32-34 g/km; CO₂-Klasse (gewichtet kombiniert): B; CO₂-Klasse (bei entladener Batterie): D 

 

CUPRA Tavascan VZ 4Drive 250 kW (340 PS) 77 kWh: Stromverbrauch (kombiniert):  17,1-18,5 kWh/100 km; CO₂-Emissionen: (kombiniert): 0 g/km; CO₂-Klasse: A

 

CUPRA Born VZ 240 kW (326 PS) 79 kWh: Stromverbrauch (kombiniert): 14,9-16,7 kWh/100 km; CO₂-Emissionen: (kombiniert): 0 g/km; CO₂-Klasse: A

 

Der angegebene Netto-Batterieenergieinhalt ist vom jeweiligen Elektrofahrzeug unabhängiger  batterietypischer Wert. Er wird mit einem konstantem Lastprofil unter definierten Randbedingungen bestimmt und berücksichtigt den vollen, im Fahrzeug nutzbaren Bereich des Batterieenergieinhalt bis zum Stillstand des Fahrzeugs. Die tatsächliche Entladeenergie kann davon abweichen, weil sie vom konkreten Fahrprofil und der Batterietemperatur abhängig ist. Die homologierte Reichweitenangabe nach der WLTP Gesetzgebung entspricht der nutzbaren Entladeenergie für ein Neufahrzeug.

 

² PrivatLeasing-Angebote der SEAT Leasing, Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig. Bonität vorausgesetzt. Die Angebote sind nicht kombinierbar mit anderen Sonderaktionen. Zzgl. Überführungs- und Zulassungskosten. (CUPRA Formentor, CUPRA Leon, CUPRA Leon Sportstourer, CUPRA Ateca, CUPRA Terramar). Gültig bis 30.09.2026 bei allen teilnehmenden CUPRA Partnern für alle CUPRA Fahrzeuge.

 

Gilt für den

 

CUPRA Raval Endurance 155 kW (211 PS) / 52 kWh:

Stromverbrauch kombiniert: 13,6 kWh/100 km; CO₂-Emissionen: 0 g/km; CO₂-Klasse: A.

UPE: 34.790,00,00 €, Laufzeit: 48 Monate, jährliche Fahrleistung: 10.000 km; Sonderzahlung: 3.000,00 €; monatliche Leasingraten à 275,00 €. 

 

CUPRA Born 140 kW (190 PS) 58 kWh: 

Stromverbrauch kombiniert: 14,2 kWh/100 km; CO₂-Emissionen: 0 g/km; CO₂-Klasse: A.

Fahrzeugpreis: 39.990 €, Laufzeit: 48 Monate, jährliche Laufleistung: 10.000 km; Sonderzahlung 3.000 €; monatliche Leasingraten à 309 €.

 

CUPRA Tavascan 140 kW (190 PS) 58 kWh:

Stromverbrauch (kombiniert): 15,4 kWh/100 km; CO₂-Emissionen: (kombiniert): 0 g/km;  CO₂-Klasse: A.

Fahrzeugpreis: 49.900 €; Laufzeit 48 Monate; jährliche Fahrleistung: 10.000 km;  Sonderzahlung: 3.000 € ; monatliche Leasingraten à 349 €.

 

CUPRA Terramar 1.5 e-HYBRID 150 kW (204 PS):

Kraftstoffverbrauch (gewichtet kombiniert): 1,6 l/100 km; Stromverbrauch (gewichtet kombiniert): 13,6 kWh/100 km; Kraftstoffverbrauch (bei entladener Batterie): 5,7 l/100 km; CO₂-Emissionen (gewichtet kombiniert): 36 g/km; CO₂-Klasse (gewichtet kombiniert): B; CO₂-Klasse (bei entladener Batterie): D-E

UPE: 52.000,00 €; Laufzeit 48 Monate; jährliche Fahrleistung: 10.000 km; Sonderzahlung: 1.000,00 €;  monatliche Leasingraten à 507,00 €. 

 

CUPRA Formentor 1.5 e-HYBRID 150 kW (204 PS):

Kraftstoffverbrauch (gewichtet kombiniert): 1,4 l/100 km; Stromverbrauch (gewichtet kombiniert): 13,2 kWh/100 km; Kraftstoffverbrauch (bei entladener Batterie): 5,3 l/100 km; CO₂-Emissionen (gewichtet kombiniert): 32 g/km; CO₂-Klasse (gewichtet kombiniert): B; CO₂-Klasse (bei entladener Batterie): D

UPE: 50.145,00 €; Laufzeit 48 Monate; jährliche Fahrleistung: 10.000 km; Sonderzahlung: 4.500,00 €;  monatliche Leasingraten à 366,00 €. 

 

CUPRA Leon 1.5 e-HYBRID 150 kW (204 PS):

Kraftstoffverbrauch (gewichtet kombiniert): 1,3 l/100 km; Stromverbrauch (gewichtet kombiniert): 13,0 kWh/100 km; Kraftstoffverbrauch (bei entladener Batterie): 5,1 l/100 km; CO₂-Emissionen (gewichtet kombiniert): 28 g/km; CO₂-Klasse (gewichtet kombiniert): B; CO₂-Klasse (bei entladener Batterie): C-D

UPE: 44.715,00 €; Laufzeit 48 Monate; jährliche Fahrleistung: 10.000 km; Sonderzahlung: 1.000,00 €; monatliche Leasingraten à 427,00 €.  

 

CUPRA Leon Sportstourer 1.5 e-HYBRID 150 kW (204 PS):

Kraftstoffverbrauch (gewichtet kombiniert): 1,3 l/100 km; Stromverbrauch (gewichtet kombiniert): 13,1 kWh/100 km; Kraftstoffverbrauch (bei entladener Batterie): 5,1 l/100 km; CO₂-Emissionen (gewichtet kombiniert): 29 g/km; CO₂-Klasse(gewichtet kombiniert): B; CO₂-Klasse (bei entladener Batterie): D

UPE: 47.005,00 €; Laufzeit 48 Monate; jährliche Fahrleistung: 10.000 km; Sonderzahlung: 1.000,00 €;  monatliche Leasingraten à 429,00 €. 

 

 

³ Wert im WLTP-Testzyklus bei kombinierten Stadt- und Straßenfahrten ermittelt, umgerechnet in NEFZ-Wert. Tatsächliche Reichweite abhängig von Faktoren wie persönliche Fahrweise, Streckenbeschaffenheit, Außentemperatur, Witterungsverhältnisse, Nutzung von Heizung und Klimaanlage, Vortemperierung, Anzahl der Mitfahrer.

 

⁴ Förderberechtigt sind Privatpersonen mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 80.000 €, erhöht um jeweils 5.000 € für bis zu zwei Kinder (max. 90.000 €). Gefördert werden nach dem 1. Januar 2026 erstmals in Deutschland zugelassene Neufahrzeuge der Klasse M1 – sowohl rein batterieelektrische Fahrzeuge als auch Plug‑in‑Hybride (PHEV), wenn sie max. 60 g CO₂/km ausstoßen oder mindestens 80 km elektrische Reichweite erreichen und die Zulassung vor dem 1. Juli 2027 erfolgt. Die Förderung umfasst eine Basisprämie (3.000 € für E‑Fahrzeuge, 1.500 € für PHEV), einen Kinderbonus von bis zu 1.000 € sowie eine einkommensabhängige Zusatzförderung von bis zu 2.000 €. Weitere Details zur Förderhöhe unter BMUKN: Das Förderprogramm für Elektroautos. Anträge können bis zu einem Jahr rückwirkend und online unter forderzentrale.gov.degestellt werden. Die Mindesthaltedauer beträgt 36 Monate. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die Förderung endet mit Ausschöpfung der Mittel, spätestens am 31.12.2029. Weitere Details, insbesondere zu Berechnungsgrundlagen, besonderen Zuwendungsvoraussetzungen und Nachweispflichten, finden sich in der Förderrichtlinie.

 

 

Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach dem gesetzlich vorgeschriebenen WLTP-Verfahren (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure) ermittelt.